Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Beschreibung

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Hinweise für Weser-Aue: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Allgemeine Informationen

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Grundsätzlich ist eine Entsorgung von Gartenabfällen, Strauchschnitt etc. durch Verbrennen unzulässig. Ausnahmen hiervon sind die sogenannten Brauchtumsfeuer. Als Brauchtumsfeuer sind in Niedersachsen im wesentlichen Osterfeuer bekannt. In den letzten Jahren gab es eine Anmeldepflicht für Osterfeuer, Angaben über eine Teilnehmerzahl waren dabei nicht erforderlich. Für die Annahme eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer ist der zeitliche Zusammenhang mit der Osterzeit und die Entzündung des Osterfeuers am Karsamstag. Die Ursprünge des Osterfeuers lassen darauf schließen, dass Osterfeuer auch mit sehr beschränktem Teilnehmerkreis als Brauchtumsfeuer anzusehen sind. Eine Personenzahl ist weder gesetzlich vorgeschrieben, noch aus anderen Gründen zur Annahme eines Osterfeuers erforderlich.


    Die Samtgemeinde Weser-Aue weist darauf hin, dass Osterfeuer unter Angabe der Lage des Abbrennplatzes anzumelden sind.



    Allgemeine Informationen

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Grundsätzlich ist eine Entsorgung von Gartenabfällen, Strauchschnitt etc. durch Verbrennen unzulässig. Ausnahmen hiervon sind die sogenannten Brauchtumsfeuer. Als Brauchtumsfeuer sind in Niedersachsen im wesentlichen Osterfeuer bekannt. In den letzten Jahren gab es eine Anmeldepflicht für Osterfeuer, Angaben über eine Teilnehmerzahl waren dabei nicht erforderlich. Für die Annahme eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer ist der zeitliche Zusammenhang mit der Osterzeit und die Entzündung des Osterfeuers am Karsamstag. Die Ursprünge des Osterfeuers lassen darauf schließen, dass Osterfeuer auch mit sehr beschränktem Teilnehmerkreis als Brauchtumsfeuer anzusehen sind. Eine Personenzahl ist weder gesetzlich vorgeschrieben, noch aus anderen Gründen zur Annahme eines Osterfeuers erforderlich.


    Die Samtgemeinde Weser-Aue weist darauf hin, dass Osterfeuer unter Angabe der Lage des Abbrennplatzes anzumelden sind.



    Online-Dienst

    Anmeldung Osterfeuer

    ID: L100040_529717906

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2023

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Fachdienst II.2

    Adresse

    Hausanschrift

    31608 Liebenau

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2010

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Johannisfeuer, abbrennen, Feuer, Funkenfeuer, verbrennen, Walpurgisnacht, Halloween, Brandtage, brennen, Brauchtumspflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024