Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Beschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Hinweise für Weser-Aue: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Grundsätzlich ist eine Entsorgung von Gartenabfällen, Strauchschnitt etc. durch Verbrennen unzulässig. Ausnahmen hiervon sind die sogenannten Brauchtumsfeuer. Als Brauchtumsfeuer sind in Niedersachsen im wesentlichen Osterfeuer bekannt. In den letzten Jahren gab es eine Anmeldepflicht für Osterfeuer, Angaben über eine Teilnehmerzahl waren dabei nicht erforderlich. Für die Annahme eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer ist der zeitliche Zusammenhang mit der Osterzeit und die Entzündung des Osterfeuers am Karsamstag. Die Ursprünge des Osterfeuers lassen darauf schließen, dass Osterfeuer auch mit sehr beschränktem Teilnehmerkreis als Brauchtumsfeuer anzusehen sind. Eine Personenzahl ist weder gesetzlich vorgeschrieben, noch aus anderen Gründen zur Annahme eines Osterfeuers erforderlich.
Die Samtgemeinde Weser-Aue weist darauf hin, dass Osterfeuer unter Angabe der Lage des Abbrennplatzes anzumelden sind.
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Grundsätzlich ist eine Entsorgung von Gartenabfällen, Strauchschnitt etc. durch Verbrennen unzulässig. Ausnahmen hiervon sind die sogenannten Brauchtumsfeuer. Als Brauchtumsfeuer sind in Niedersachsen im wesentlichen Osterfeuer bekannt. In den letzten Jahren gab es eine Anmeldepflicht für Osterfeuer, Angaben über eine Teilnehmerzahl waren dabei nicht erforderlich. Für die Annahme eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer ist der zeitliche Zusammenhang mit der Osterzeit und die Entzündung des Osterfeuers am Karsamstag. Die Ursprünge des Osterfeuers lassen darauf schließen, dass Osterfeuer auch mit sehr beschränktem Teilnehmerkreis als Brauchtumsfeuer anzusehen sind. Eine Personenzahl ist weder gesetzlich vorgeschrieben, noch aus anderen Gründen zur Annahme eines Osterfeuers erforderlich.
Die Samtgemeinde Weser-Aue weist darauf hin, dass Osterfeuer unter Angabe der Lage des Abbrennplatzes anzumelden sind.
Online-Dienst
Anmeldung Osterfeuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- keine Identifizierung
Zuständigkeit
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Fachdienst II.2
Adresse
Hausanschrift
31608 Liebenau
Kontaktperson
Frau Lena Tönjes
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Johannisfeuer, abbrennen, Feuer, Funkenfeuer, verbrennen, Walpurgisnacht, Halloween, Brandtage, brennen, Brauchtumspflege