Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Beschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Hinweise für Syke: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Grundsätzlich ist eine Entsorgung von Gartenabfällen, Strauchschnitt etc. durch Verbrennen unzulässig. Ausnahmen hiervon sind die sogenannten Brauchtumsfeuer. Als Brauchtumsfeuer sind in Niedersachsen im wesentlichen Osterfeuer bekannt. In den letzten Jahren gab es eine Anmeldepflicht für Osterfeuer, Angaben über eine Teilnehmerzahl waren dabei nicht erforderlich. Dies war und ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer. Für die Annahme eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer ist der zeitliche Zusammenhang mit der Osterzeit und die Entzündung des Osterfeuers am Karsamstag. Die Ursprünge des Osterfeuers lassen darauf schließen, dass Osterfeuer auch mit sehr beschränktem Teilnehmerkreis als Brauchtumsfeuer anzusehen sind. Eine Personenzahl ist weder gesetzlich vorgeschrieben, noch aus anderen Gründen zur Annahme eines Osterfeuers erforderlich.
Allerdings ergeben sich aus der pandemischen Lage Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote. Insofern sind die Vorschriften der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen zwingend zu beachten.
Die Stadt Syke weist darauf hin, dass Osterfeuer unter Angabe der Lage des Abbrennplatzes anzumelden sind.
Grundsätzlich ist eine Entsorgung von Gartenabfällen, Strauchschnitt etc. durch Verbrennen unzulässig. Ausnahmen hiervon sind die sogenannten Brauchtumsfeuer. Als Brauchtumsfeuer sind in Niedersachsen im wesentlichen Osterfeuer bekannt. In den letzten Jahren gab es eine Anmeldepflicht für Osterfeuer, Angaben über eine Teilnehmerzahl waren dabei nicht erforderlich. Dies war und ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer. Für die Annahme eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer ist der zeitliche Zusammenhang mit der Osterzeit und die Entzündung des Osterfeuers am Karsamstag. Die Ursprünge des Osterfeuers lassen darauf schließen, dass Osterfeuer auch mit sehr beschränktem Teilnehmerkreis als Brauchtumsfeuer anzusehen sind. Eine Personenzahl ist weder gesetzlich vorgeschrieben, noch aus anderen Gründen zur Annahme eines Osterfeuers erforderlich.
Allerdings ergeben sich aus der pandemischen Lage Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote. Insofern sind die Vorschriften der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen zwingend zu beachten.
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Zuständigkeit
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Fachbereich Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags 8:00 bis 12:00 Uhr und nach Absprache. Mittwochs ist geschlossen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04242 164-0
Fax: 04242 164-164
Kontaktperson
Frau Ritter
Weitere Informationen
Hinweise für Syke: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Johannisfeuer, abbrennen, Feuer, Funkenfeuer, verbrennen, Walpurgisnacht, Halloween, Brandtage, brennen, Brauchtumspflege