Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Beschreibung

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Hinweise für Syke: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Allgemeine Informationen

    Grundsätzlich ist eine Entsorgung von Gartenabfällen, Strauchschnitt etc. durch Verbrennen unzulässig. Ausnahmen hiervon sind die sogenannten Brauchtumsfeuer. Als Brauchtumsfeuer sind in Niedersachsen im wesentlichen Osterfeuer bekannt. In den letzten Jahren gab es eine Anmeldepflicht für Osterfeuer, Angaben über eine Teilnehmerzahl waren dabei nicht erforderlich. Dies war und ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer. Für die Annahme eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer ist der zeitliche Zusammenhang mit der Osterzeit und die Entzündung des Osterfeuers am Karsamstag. Die Ursprünge des Osterfeuers lassen darauf schließen, dass Osterfeuer auch mit sehr beschränktem Teilnehmerkreis als Brauchtumsfeuer anzusehen sind. Eine Personenzahl ist weder gesetzlich vorgeschrieben, noch aus anderen Gründen zur Annahme eines Osterfeuers erforderlich.

    Allerdings ergeben sich aus der pandemischen Lage Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote. Insofern sind die Vorschriften der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen zwingend zu beachten.

    Die Stadt Syke weist darauf hin, dass Osterfeuer unter Angabe der Lage des Abbrennplatzes anzumelden sind.



    Allgemeine Informationen

    Grundsätzlich ist eine Entsorgung von Gartenabfällen, Strauchschnitt etc. durch Verbrennen unzulässig. Ausnahmen hiervon sind die sogenannten Brauchtumsfeuer. Als Brauchtumsfeuer sind in Niedersachsen im wesentlichen Osterfeuer bekannt. In den letzten Jahren gab es eine Anmeldepflicht für Osterfeuer, Angaben über eine Teilnehmerzahl waren dabei nicht erforderlich. Dies war und ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer. Für die Annahme eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer ist der zeitliche Zusammenhang mit der Osterzeit und die Entzündung des Osterfeuers am Karsamstag. Die Ursprünge des Osterfeuers lassen darauf schließen, dass Osterfeuer auch mit sehr beschränktem Teilnehmerkreis als Brauchtumsfeuer anzusehen sind. Eine Personenzahl ist weder gesetzlich vorgeschrieben, noch aus anderen Gründen zur Annahme eines Osterfeuers erforderlich.

    Allerdings ergeben sich aus der pandemischen Lage Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote. Insofern sind die Vorschriften der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen zwingend zu beachten.

    Die Stadt Syke weist darauf hin, dass Osterfeuer unter Angabe der Lage des Abbrennplatzes anzumelden sind.



    Online-Dienste

    Anmeldung Osterfeuer

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    Version

    Technisch erstellt am 12.01.2023

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

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    Version

    Technisch erstellt am 03.10.2024

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Hanno-Platz 1

    28857 Syke

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags 8:00 bis 12:00 Uhr und nach Absprache. Mittwochs ist geschlossen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04242 164-0

    Fax: 04242 164-164

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Weitere Informationen

    Hinweise für Syke: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2010

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Johannisfeuer, abbrennen, Feuer, Funkenfeuer, verbrennen, Walpurgisnacht, Halloween, Brandtage, brennen, Brauchtumspflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024