Wilder Müll Entsorgung
Beschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Hinweise für Melle: Abfall: Entsorgung - Wilder Müll
Wilde Müllablagerungen bedeuten eine schwere Gefährdung für Mensch und Tier, Natur und Landschaft. Wer seinen Bauschutt oder Sperrmüll auf die Art "entsorgt", begeht kein Kavaliersdelikt, sondern einen gravierenden Verstoss gegen das Abfallgesetz.
Leider breitet sich dieses Problem immer weiter aus. Vor allem lässt sich dies in Wohnbaugebieten beobachten, wo immer mehr Gartenabfälle einschließlich Weihnachtsbäumen in angrenzenden Grünstreifen landen.
Sollten Sie nicht unerhebliche Müllablagerungen entdecken,scheuen Sie sich nicht, das Polizeikommissariat in Melle unter der Telefonnr. 05422 - 920600 zu informieren.
Wilde Müllablagerungen bedeuten eine schwere Gefährdung für Mensch und Tier, Natur und Landschaft. Wer seinen Bauschutt oder Sperrmüll auf die Art "entsorgt", begeht kein Kavaliersdelikt, sondern einen gravierenden Verstoss gegen das Abfallgesetz.
Leider breitet sich dieses Problem immer weiter aus. Vor allem lässt sich dies in Wohnbaugebieten beobachten, wo immer mehr Gartenabfälle einschließlich Weihnachtsbäumen in angrenzenden Grünstreifen landen.
Sollten Sie nicht unerhebliche Müllablagerungen entdecken,scheuen Sie sich nicht, das Polizeikommissariat in Melle unter der Telefonnr. 05422 - 920600 zu informieren.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.
Hinweise für Melle: Abfall: Entsorgung - Wilder Müll
Die Zuständigkeit liegt beim Ordnungsamt der Stadt Melle bzw. dem Polizeikommissariat Melle.
Die Zuständigkeit liegt beim Ordnungsamt der Stadt Melle bzw. dem Polizeikommissariat Melle.
Ansprechpartner
Stadt Melle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Di.: 08.15 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Mi.: 08.15 - 12.30 Uhr Do.: 08.15 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 08.15 - 12.30 Uhr
Kontakt
Landkreis Osnabrück - FD 7 - Abt. 7.3 Abfall und Boden
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Beschreibung des Fundortes
gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Es gibt folgende Hinweise: Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 23.04.2024
Stichwörter
Müllkippe, unerlaubte Entsorgung