Wilder Müll Entsorgung

    Wilder Müll Entsorgung

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Holzminden: Wilder Müll Entsorgung

    Allgemeine Informationen

    Wilder Müll umfasst alle Abfälle, die mutwillig beliebig, insbesondere in der freien Natur außerhalb der angebotenen und zugelassenen Entsorgungsanlagen abgelagert werden.



    Online-Dienste

    Meldung Wilder Müll

    ID: L100040_502040913

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    Sprache

    Deutsch

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    Wilder Müll Entsorgung

    ID: L100040_490547479

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.

    Hinweise für Holzminden: Wilder Müll Entsorgung

    Leider ziehen "Wilde Müllablagerungen" viele Nachahmer an. Wo einmal Müll, darunter zählen auch Gartenabfälle/Grünschnitt, abgelagert wurde, kommt immer wieder etwas dazu.

    Es werden alle Arten von Müll/Abfällen in der Landschaft gefunden. Das ist nicht nur unschön, sondern beeinträchtigt je nach Abfallstoff die Umwelt (Boden, Wasser, Luft). Evtl. spielende Kinder und Tiere werden durch die Ablagerungen gefährdet.

    Die natürliche Flora an diesen Stellen, wird durch die Ablagerung der fremden Stoffe unterdrückt und damit das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigt.

    Hobbygärtner aufgepasst! Auf naturnahen Flächen bewirken abgelegte Grasschnitt- und Laubansammlungen eine massive lokale Nährstoffanreicherung, die die biotypischen Pflanzendecke mit der hier lebenden Tiergemeinschaft zerstört.

    Gartenabfälle/Grünschnitt der illegal entsorgt wird, verstößt genauso wie die Entsorgung von anderen Abfällen gegen das Abfallrecht. Auch einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht kann die Verwaltungsbehörde unter gewissen Umständen ordnungsrecht verfolgen und ahnden.

    Bitte melden Sie jede von Ihnen beobachtete oder aufgefundene illegale Abfallentsorgung. Eine illegale Abfallentsorgung ist kein KAVALIERSDELIKT !!!!!

    Ansprechpartner

    2.66 Abfallbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinter den Höfen 5

    37603 Holzminden

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Angerstr. 13A

    37639 Bevern

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 8-12.30 Uhr Do 14-17 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05531 9944-50

    Telefon Festnetz: 05531 9944-25

    E-Mail: marco.brandhorst@bevern.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Beschreibung des Fundortes

    gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Voraussetzungen

    Hinweise für Holzminden: Wilder Müll Entsorgung

    Sollte eine illegale Müllablagerung aufgefunden werden, wird zur Bearbeitung der Anzeige eine genaue Ortsangabe, Datum der Auffindung und bestenfalls ein Lageplan und Fotos benötigt. Hinweise auf einen Verursacher werden von der Unteren Abfallbehörde verfolgt.

    Wilde Müllablagerungen werden als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet. Darüber hinaus werden dem Verursacher die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Sofern kein Verursacher für die unerlaubte Müllablagerung ermittelt werden kann, fließen die anfallenden Kosten für die Beseitigung mit in die Gebührenkalkulation der Abfallwirtschaft ein und belasten somit jeden Haushalt über die veranschlagten Restmüllgebühren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Es gibt folgende Hinweise: Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 23.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Stichwörter

    Müllkippe, unerlaubte Entsorgung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de