Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des AufstellortesOnline erledigen

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Beschreibung

    Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.

    Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.

    Online-Dienst

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    ID: L100040_482055316

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • paydirekt
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    • Klassische Kreditkarte
    • Lastschriftverfahren
    • giropay
    • Kreditkarten

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Stadt Aurich - Sachgebiet 32.1 - Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Hippen-Platz 1

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 8.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04941 12-0

    E-Mail: info@stadt.aurich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Aurich

    Adresse

    Hausanschrift

    Fischteichweg 7-13

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    Kontakt

    Fax: 04941 16-6699

    Telefon Festnetz: 04941 16-6656

    E-Mail: ea@landkreis-aurich.de

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Personalausweis oder Reisepass
    • Gewerbeanzeige
    • Aufstellererlaubnis
    • Bauartzulassung

    Die zuständige Stelle kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.2  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 76,00 EUR an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes, ValidierungMI

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de