Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Beschreibung
Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.
Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.
Hinweise für Delmenhorst: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Bestätigung - des Aufstellortes
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Delmenhorst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 16 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: ea@delmenhorst.de
Gewerbeservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 18 Uhr Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Kontakt
E-Mail: gewerbeservice@delmenhorst.de
Stichwörter
Marktwesen, Gewerbe, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeamt
Einheitlicher Ansprechpartner
Beschreibung
Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) sollen grenzüberschreitende Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt erleichtert werden. Dienstleistungen in diesem Sinne sind alle handwerklichen, kaufmännischen und freiberuflichen Tätigkeiten und Leistungen, die gegen Entgelt erbracht werden.
Die EU-DLR sieht vor, dass alle Verfahren und Formalitäten, die für eine solche Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, elektronisch über zentrale Anlaufstellen - sogenannte Einheitliche Ansprechpartner - abgewickelt werden können. Der Einheitliche Ansprechpartner soll insbesondere Unternehmen aus der Europäischen Union helfen, über die Landesgrenze hinaus Dienstleistungen zu erbringen oder einen Betrieb zu gründen. Er unterstützt zudem inländische Unternehmen.
Für elektronische Informationen und Anträge steht das Dienstleisterportal des Landes Niedersachsen zur Verfügung.
Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist ein Angebot und stellt keine Pflicht dar. Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin direkt an die zuständigen Stellen wenden. Die Koordinierung der notwendigen Verwaltungsverfahren und Formalitäten über den Einheitlichen Ansprechpartner sind gebührenpflichtig.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanzeige
- Aufstellererlaubnis
- Bauartzulassung
Die zuständige Stelle kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.2 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 76,00 EUR an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
ValidierungMI, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes