Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Beschreibung

    Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.

    Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.

    Hinweise für Delmenhorst: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Bestätigung - des Aufstellortes

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Delmenhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 128

    27749 Delmenhorst

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 16 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 13.04.2012

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Gewerbeservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 1a

    27749 Delmenhorst

    City-Center (CCD)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 18 Uhr Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    Kontakt

    Stichwörter

    Marktwesen, Gewerbe, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeamt

    Version

    Technisch erstellt am 30.04.2012 (von: Stadt Delmenhorst Webservice)

    Technisch geändert am 08.02.2025 (von: Webservice, Stadt Delmenhorst)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Beschreibung

    Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) sollen grenzüberschreitende Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt erleichtert werden. Dienstleistungen in diesem Sinne sind alle handwerklichen, kaufmännischen und freiberuflichen Tätigkeiten und Leistungen, die gegen Entgelt erbracht werden.

    Die EU-DLR sieht vor, dass alle Verfahren und Formalitäten, die für eine solche Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, elektronisch über zentrale Anlaufstellen - sogenannte Einheitliche Ansprechpartner - abgewickelt werden können. Der Einheitliche Ansprechpartner soll insbesondere Unternehmen aus der Europäischen Union helfen, über die Landesgrenze hinaus Dienstleistungen zu erbringen oder einen Betrieb zu gründen. Er unterstützt zudem inländische Unternehmen.

    Für elektronische Informationen und Anträge steht das Dienstleisterportal des Landes Niedersachsen zur Verfügung.

    Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist ein Angebot und stellt keine Pflicht dar. Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin direkt an die zuständigen Stellen wenden. Die Koordinierung der notwendigen Verwaltungsverfahren und Formalitäten über den Einheitlichen Ansprechpartner sind gebührenpflichtig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 128

    27749 Delmenhorst

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04221 991180

    Fax: 04221 991280

    E-Mail: ea@delmenhorst.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.01.2025

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Personalausweis oder Reisepass
    • Gewerbeanzeige
    • Aufstellererlaubnis
    • Bauartzulassung

    Die zuständige Stelle kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.2  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 76,00 EUR an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2010

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ValidierungMI, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024