Einheitlicher Ansprechpartner

Beschreibung

Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) sollen grenzüberschreitende Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt erleichtert werden. Dienstleistungen in diesem Sinne sind alle handwerklichen, kaufmännischen und freiberuflichen Tätigkeiten und Leistungen, die gegen Entgelt erbracht werden.

Die EU-DLR sieht vor, dass alle Verfahren und Formalitäten, die für eine solche Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, elektronisch über zentrale Anlaufstellen - sogenannte Einheitliche Ansprechpartner - abgewickelt werden können. Der Einheitliche Ansprechpartner soll insbesondere Unternehmen aus der Europäischen Union helfen, über die Landesgrenze hinaus Dienstleistungen zu erbringen oder einen Betrieb zu gründen. Er unterstützt zudem inländische Unternehmen.

Für elektronische Informationen und Anträge steht das Dienstleisterportal des Landes Niedersachsen zur Verfügung.

Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist ein Angebot und stellt keine Pflicht dar. Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin direkt an die zuständigen Stellen wenden. Die Koordinierung der notwendigen Verwaltungsverfahren und Formalitäten über den Einheitlichen Ansprechpartner sind gebührenpflichtig.

Adresse

Hausanschrift

Lange Straße 128
27749 Delmenhorst

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

E-Mail: ea@delmenhorst.de

Telefon Festnetz: 04221 991180

Fax: 04221 991280

Zuständigkeit für

Delmenhorst (Niedersachsen)

Version

Technisch erstellt am 14.01.2025
Technisch geändert am 16.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de
Technisch erstellt am 07.06.2017
Technisch geändert am 14.05.2025

Englisch

Sprache: en
Sprachbezeichnung nativ: English
Technisch erstellt am 22.10.2025
Technisch geändert am 23.10.2024