Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Beschreibung
Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.
Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.
Online-Dienste
Antrag auf Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes für Spielgeräte gemäß § 33c Abs. 3 der Gewerbeordnung
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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Bestätigung des Aufstellortes
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Zeven - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Beschreibung
Zu dem Sachgebiet „Sicherheit, Ordnung und Verkehr“ gehört u. a. die Verkehrsbehörde, von der die Verkehrsschilder an den Gemeindestraßen verwaltet werden. Auch wenn es nicht immer den Anschein hat, steht hinter jedem Verkehrszeichen eine tiefere Bedeutung.
Ebenfalls fällt die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung der Freiwilligen Feuerwehr unter das Aufgabengebiet des Fachbereiches 3.
Des Weiteren wird für einen störungsfreien Ablauf bei den Wochen- und Jahrmärkten gesorgt.
Aber auch weniger erfreuliche Dinge zählen zu dem Sachgebiet. Hierzu zählen insbesondere das Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Straßenreinigung, der Streupflicht und der Lärmbelästigung sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:30 bis 12:30 Uhr 
Kontakt
Zeven - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Breden
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Rotenburg (Wümme)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Montag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanzeige
- Aufstellererlaubnis
- Bauartzulassung
Die zuständige Stelle kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.2 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 76,00 EUR an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes, ValidierungMI