• Westerwalsede (Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen)
verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung Erteilung

Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung

Beschreibung

Eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberaterin/Steuerberater kann auf Antrag von der zuständigen Stelle erteilt werden.

Online-Dienst

Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung

ID: L100040_437735020

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Identifizierung

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Version

Technisch erstellt am 27.10.2021

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk die Bewerberin/der Bewerber hauptberuflich tätig ist oder, sofern die Bewerberin/der Bewerber keine Tätigkeit ausübt, ihren/seinen überwiegenden Wohnsitz hat. Befindet sich dieser Ort im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer verantwortlich, in deren Bezirk sich der Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung im Inland befindet. Befindet sich die beabsichtigte berufliche Niederlassung im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer zuständig, bei der die Zulassung zur Prüfung beantragt wurde.

Ansprechpartner

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Adenauerallee 20

30175 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 28890-0

Fax: 0511 28340-32

E-Mail: info@steuerberaterkammer-nds.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 02.03.2010

Technisch geändert am 04.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Rotenburg (Wümme)

Adresse

Hausanschrift

Hopfengarten 2

27356 Rotenburg (Wümme)

Öffnungszeiten

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Montag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 04261 983-2855

Fax: 04261 / 983-2897

E-Mail: ea@lk-row.de

Version

Technisch erstellt am 14.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Anlagen entsprechend Steuerberaterprüfung (bzw. verkürzte Prüfung, Eignungsprüfung, Befreiung je nach Antragssachverhalt),
    • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und beruflichem Werdegang,
    • geeignete Unterlagen (Prüfungszeugnisse, Zeugnisse der Arbeitgeber - mit Angaben über Art und Umfang der praktischen Tätigkeit) im Original oder in öffentlich/amtlich beglaubigter Abschrift

Formulare

Eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft ist ausdrücklich zu beantragen. Hierfür ist der amtliche Vordruck "Antrag auf verbindliche Auskunft" zu benutzen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

Kosten

Eine unverbindliche telefonische Beratung oder Beantwortung von Fragen per E-Mail bei der zuständigen Stelle ist in der Regel kostenlos. Dieser Service ist nur bei Fragen möglich, die rasch beantwortet werden können und keine weiteren Recherchen erfordern.

Gebühr 200.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Niedersachsen am 18.12.2019

Version

Technisch erstellt am 18.02.2010

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024