• Wildeshausen (Landkreis Oldenburg, Niedersachsen)
Tätigkeiten mit Krankheitserregern Veränderungsanzeige

Tätigkeiten mit Krankheitserregern Veränderungsanzeige

Beschreibung

Wer bereits eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Krankheitserregern erhalten und die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit angezeigt hat, ist verpflichtet, der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen, falls

  • wesentliche Veränderungen in Art und Umfang der Tätigkeit, der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen oder der Entsorgungsmaßnahmen vorgenommen werden,
  • die Tätigkeit mit Krankheitserregern beendet oder
  • die Tätigkeit mit Krankheitserregern wieder aufgenommen wird.

Auch wenn eine Erlaubnispflicht nicht besteht, müssen Änderungen der Tätigkeit angezeigt werden.

Ausgenommen von der Erlaubnispflicht sind Personen, die mikrobiologische Untersuchungen zur Diagnostik bei den eigenen Patienten und Patientinnen durchführen. Das sind beispielsweise

  • Ärzte und Ärztinnen,
  • Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie
  • Tierärzte und Tierärztinnen.

Wer unter der Aufsicht einer Person arbeitet, die über eine Erlaubnis verfügt oder von der Erlaubnispflicht ausgenommen ist, muss eine Änderung der Tätigkeit nicht anzeigen.

Weitere Informationen zum Thema "Tätigkeiten mit Krankheitserregern" enthalten die Leistungen:

  • Tätigkeiten mit Krankheitserregern Anzeige
  • Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis

Online-Dienst

Aufnahme, Veränderung oder Beendigung des gewerblichen Umgangs mit Krankheitserregern anzeigen

ID: L100040_482035414

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 21.12.2022

Technisch geändert am 09.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dessen / deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt wird.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Gesundheitsamt

Adresse

Hausanschrift

Delmenhorster Straße 6

27793 Wildeshausen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten; https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Kontakt

Telefon Festnetz: 04431 85-510

Fax: 04431 85-89555

E-Mail: gesundheitsamt@oldenburg-kreis.de

Version

Technisch erstellt am 18.07.2022

Technisch geändert am 09.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Oldenburg

Adresse

Hausanschrift

Delmenhorster Straße 6

27793 Wildeshausen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1464

27781 Wildeshausen

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich KFZ-Zulassungsstelle Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr ; Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich KFZ-Zulassungsstelle Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 04431 85-560

E-Mail: ea@oldenburg-kreis.de

Bankverbindung

Landkreis Oldenburg

Empfänger: Landkreis Oldenburg

IBAN: DE 73280501000029433000

BIC: BRLADE21LZO

Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg

Version

Technisch erstellt am 11.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung ; Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Formulare

Der Antrag ist formlos zu stellen.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Jede wesentliche Änderung ist der zuständigen Stelle unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen.

Kosten

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 49.1.17.10 an.

Hinweise (Besonderheiten)

Ist eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung zu befürchten, wird die Fortführung oder Wiederaufnahme der Tätigkeit mit Krankheitserregern durch die zuständige Stelle untersagt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für die Tätigkeiten keine geeigneten Räume oder Einrichtungen vorhanden sind oder die Voraussetzungen für eine gefahrlose Entsorgung nicht gegeben sind.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.09.2018

Version

Technisch erstellt am 18.02.2010

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Viren, Parasiten, Infektionsschutz, Tätigkeiten mit Krankheitserregern Veränderungsanzeige, Bakterien, Pilze, Prionen, Hygiene

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024