Tätigkeiten mit Krankheitserregern Veränderungsanzeige

    Tätigkeiten mit Krankheitserregern Veränderungsanzeige

    Beschreibung

    Wer bereits eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Krankheitserregern erhalten und die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit angezeigt hat, ist verpflichtet, der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen, falls

    • wesentliche Veränderungen in Art und Umfang der Tätigkeit, der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen oder der Entsorgungsmaßnahmen vorgenommen werden,
    • die Tätigkeit mit Krankheitserregern beendet oder
    • die Tätigkeit mit Krankheitserregern wieder aufgenommen wird.

    Auch wenn eine Erlaubnispflicht nicht besteht, müssen Änderungen der Tätigkeit angezeigt werden.

    Ausgenommen von der Erlaubnispflicht sind Personen, die mikrobiologische Untersuchungen zur Diagnostik bei den eigenen Patienten und Patientinnen durchführen. Das sind beispielsweise

    • Ärzte und Ärztinnen,
    • Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie
    • Tierärzte und Tierärztinnen.

    Wer unter der Aufsicht einer Person arbeitet, die über eine Erlaubnis verfügt oder von der Erlaubnispflicht ausgenommen ist, muss eine Änderung der Tätigkeit nicht anzeigen.

    Weitere Informationen zum Thema "Tätigkeiten mit Krankheitserregern" enthalten die Leistungen:

    • Tätigkeiten mit Krankheitserregern Anzeige
    • Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis

    Online-Dienst

    Anzeige der erstmaligen Aufnahme des gewerblichen Umgangs mit Krankheitserregern und Veränderungsanzeige, sowie Anzeige der Beendigung oder Wiederaufnahme (§ 49 ff IfSG)

    ID: L100040_487039868

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dessen / deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt wird.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Landkreis Aurich - Amt für Gesundheitswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Extumer Weg 29

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    Gesundheitsamt Aurich

    Hausanschrift

    Neuer Weg 36-37

    26506 Norden

    Gesundheitsamt Norden

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04941 16-5349(Gesundheitsamt Aurich)

    Telefon Festnetz: 04941 16-5350(Gesundheitsamt Norden)

    Telefon Festnetz: 04941 16-5300(Gesundheitsamt Aurich)

    Fax: 04941 16-5399(Gesundheitsamt Norden)

    E-Mail: info@landkreis-aurich.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Aurich

    Empfänger: Landkreis Aurich

    IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27

    BIC: BRLADE21ANO

    Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden

    Stichwörter

    Gesundheitsamt

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Aurich

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 17 69

    26587 Aurich (Ostfriesland)

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Hippen-Platz 1

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 26  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 8.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04941 12-0

    E-Mail: info@stadt.aurich.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Aurich

    Empfänger: Stadt Aurich

    IBAN: DE70 2847 0091 0067 9910 00

    BIC: DEUTDEHB284

    Bankinstitut: Deutsche Bank

    Stadt Aurich

    Empfänger: Stadt Aurich

    IBAN: DE17 2835 0000 0000 0906 47

    BIC: BRLADE21ANO

    Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden

    Stadt Aurich

    Empfänger: Stadt Aurich

    IBAN: DE80 2501 0030 0014 9223 01

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Hannover

    Stadt Aurich

    Empfänger: Stadt Aurich

    IBAN: DE57 2856 2297 0405 1149 00

    BIC: GENODEF1UPL

    Bankinstitut: Raiffeisen-Volksbank e. G.

    Stadt Aurich

    Empfänger: Stadt Aurich

    IBAN: DE33 2802 0050 8312 7167 00

    BIC: OLBODEH2XXX

    Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Aurich

    Adresse

    Hausanschrift

    Fischteichweg 7-13

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    Kontakt

    Fax: 04941 16-6699

    Telefon Festnetz: 04941 16-6656

    E-Mail: ea@landkreis-aurich.de

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Der Antrag ist formlos zu stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Jede wesentliche Änderung ist der zuständigen Stelle unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 49.1.17.10 an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ist eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung zu befürchten, wird die Fortführung oder Wiederaufnahme der Tätigkeit mit Krankheitserregern durch die zuständige Stelle untersagt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für die Tätigkeiten keine geeigneten Räume oder Einrichtungen vorhanden sind oder die Voraussetzungen für eine gefahrlose Entsorgung nicht gegeben sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Viren, Parasiten, Tätigkeiten mit Krankheitserregern Veränderungsanzeige, Pilze, Prionen, Hygiene, Bakterien, Infektionsschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de