Tätigkeiten mit Krankheitserregern Anzeige
Beschreibung
Wer erstmals Krankheitserreger nach Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, hat dies der zuständigen Stelle mindestens 30 Tage vor Aufnahme anzuzeigen. Wurde die Anzeige der Tätigkeit mit Krankheitserregern schon in einem anderen durch Bundesrecht geregelten Verfahren niedergelegt, kann auf die dort vorgelegten Unterlagen Bezug genommen werden.
Alle Tätigkeiten mit Krankheitserregern müssen der zuständigen Stelle angezeigt werden, unabhängig davon, ob sie erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig sind.
Der zuständigen Stelle ist anzuzeigen:
- die Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- die Beschaffenheit von Räumen und Einrichtungen sowie
- die Entsorgungsmaßnahmen
Anzuzeigen ist auch die Beendigung oder Wiederaufnahme der Tätigkeit.
Weitere Informationen zum Thema "Tätigkeiten mit Krankheitserregern" enthalten die Leistungen:
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern Veränderungsanzeige
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis
Online-Dienst
Anzeige der erstmaligen Aufnahme des gewerblichen Umgangs mit Krankheitserregern
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Bezirk die Tätigkeit aufgenommen werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Gesundheitsamt
Beschreibung
Das Gesundheitsamt Uelzen schützt und fördert die Gesundheit der Bewohner des Landkreises Uelzen. Es berät und informiert Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik.
Die Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr. Sie arbeiten multiprofessionell und kooperieren mit diversen Institutionen und Organisationen.
Ziel ist die Herstellung gesunder Lebensverhältnisse, der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Stärkung gesundheitlicher Eigenverantwortung.
Die wesentlichen Aufgaben im Überblick:
- AIDS-Beratung (inkl. anonymer und kostenloser Tests)
- Aufsicht über das Leichen- und Bestattungswesen
- Aufsicht über den Handel mit Chemikalien und Gefahrstoffen
- Aufsicht über Heilpraktiker
- Amtsärztin / Amtsarzt - Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
- Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich und weiteren Aufgaben
- Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung
- Beratung für Eltern
- Beratung zu Reisemedizin
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- Betreuungsstelle - Beratung von Betreuern und in Betreuungsangelegenheiten
- Erfassung und Aufsicht der Hebammen
- Hilfe und Beratung für behinderte Menschen
- Impfsprechstunde , 1.Mittwoch im Monat (14.00 Uhr - 16.00 Uhr in Uelzen)
- Infektionsschutz
- Jugendzahnpflege
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Kontrollinstanz für Altenpflegeheime
- Koordinierung der Gesundheitsregion im Landkreis Uelzen
- Schuleingangsuntersuchungen
- Tuberkuloseberatung
- Unterstützung des Amtsgerichts in Betreuungsverfahren
- Unterstützung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen
- Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen
- Überwachung der Trinkwasserqualität
- Untersuchung der Wasserqualität in öffentlichen Badegewässern, Frei- und Hallenbädern
- Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben:
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: direkt an der Straße "Auf dem Rahlande" gegenüber dem Dienstgebäude
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Terminvergabe unter 0581-82/462 Montags - Freitags 8-12 Uhr, Dienstags von 14-16 Uhr erforderlich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0581 82-462(Zweckverband Gesundheitsamt)
Fax: 0581 82-474(Fax Zweckverband Gesundheitsamt)
Bankverbindung
Landkreis Uelzen
Empfänger: Landkreis Uelzen
IBAN: DE60 2585 0110 0000 0029 64
BIC: NOLADE21UEL
Bankinstitut: Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Uelzen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ea@landkreis-uelzen.de
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 818-8100
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- Beglaubigte Abschrift der Erlaubnis nach § 44 Infektionsschutzgesetz (IfSG), soweit von einer anderen zuständigen Stelle ausgestellt
Formulare
Der Antrag ist formlos zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Mindestens 30 Tage vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit mit Krankheitserregern muss dies der zuständigen Stelle schriftlich angezeigt werden.
Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Anzeige vollständig ist und nach Prüfung der Unterlagen und der Räume die Tätigkeit nicht untersagt wird. Stimmt die zuständige Stelle zu, kann der gewerbliche Umgang mit Krankheitserregern auch schon vor Ablauf der 30 Tage-Frist aufgenommen werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 49.1.17.7 an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ist eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung zu befürchten, wird die Aufnahme der Tätigkeit mit Krankheitserregern durch die zuständige Behörde untersagt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für die Tätigkeiten keine geeigneten Räume oder Einrichtungen vorhanden sind oder die Voraussetzungen für eine gefahrlose Entsorgung nicht gegeben sind.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.09.2018
Stichwörter
Infektionsschutz, Viren, Parasiten, Bakterien, Hygiene, Tätigkeiten mit Krankheitserregern Anzeige, Prionen, Pilze