Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung

    Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Erteilung

    Beschreibung

    Wer die gewerbsmäßige Waffenherstellung oder den gewerbsmäßigen Waffenhandel durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betreiben will, benötigt eine Stellvertretererlaubnis.
    Sie wird der Erlaubnisinhaberin/dem Erlaubnisinhaber für eine bestimmte Stellvertreterin/einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle.

    Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

    Online-Dienst

    Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Erteilung

    ID: L100040_482007128

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022 (von: Rode, Benedikt)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)

    Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2012 (von: Webervice, Landkreis Cloppenburg)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Kühling, Maximilian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Cloppenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Sevelter Straße 8

    49661 Cloppenburg

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung: Montag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Dienstag : 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgeramt: Montag: 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr Standesamt Montag: 08:30 – 12:30 Uhr Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr Baugenehmigungsbehörde: Montag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr Sozialamt und Schulamt: Montag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr Stadtkasse: Montag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr Persönliche Sprechzeiten der Stadtkasse: Dienstag, Donnerstag und Freitag. Am Montag und Mittwoch nur per E-Mail und Telefon.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04471 185

    Fax: 04471 185-101

    E-Mail: rathaus@cloppenburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2022 (von: Webservice, Stadt Cloppenburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Cloppenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Team Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cloppenburg

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04471 15132

    E-Mail: registratur@lkclp.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Landkreis Cloppenburg Webervice)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Fachkundenachweis
    • Strafregisterauszug
    • Bescheinigung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Heimat- oder Herkunftslandes
    • Bestätigung der Heimatbehörde
    • Nachweis der gewerblichen Niederlassung, Betriebs-/Geschäftsräume
    • ggf. Abschrift bereits erteilter Waffenhandelserlaubnis
    • Lebenslauf
    • ggf. Auskunftseinholung bei der Ausländerbehörde
    • Auskunft über Einträge gem. § 26 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) und § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 18. Lebensjahres der antragstellenden Personen und der Stellvertreterin/des Stellvertreters
    • Zuverlässigkeit sowohl der antragstellenden Person als auch der Stellvertreterin/des Stellvertreters
      • Die erforderliche Zuverlässigkeit setzt vor allem voraus, dass die antragstellende Person und der Stellvertreterin/des Stellvertreters nicht vorbestraft sind.
    • persönliche Eignung der antragstellenden Person und der Stellvertreterin/des Stellvertreters
      • Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.
    • Fachkunde der Stellvertreterin/des Stellvertreters bei gewerbsmäßigem Waffenhandel
      • Den erforderlichen Nachweis der Fachkunde über die wichtigsten waffenrechtlichen- und beschussrechtlichen Vorschriften, über Art, Konstruktion und Handhabung gebräuchlicher Schusswaffen und Munition kann der Stellvertreterin/des Stellvertreters bei Bedarf durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Hannover erlangen.
      • Die Fachkunde gilt als gegeben, wenn der Stellvertreterin/des Stellvertreters die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllt.
    • Nachweis eines Bedürfnisses
      • Das Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) kann sich aus einem besonders anzuerkennenden persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse, beispielsweise als Waffenherstellerin/Waffenhersteller oder Waffenhändlerin/Waffenhändler ergeben.
    • Gewerbsmäßigkeit oder wirtschaftliche Unternehmung
      • Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Waffenherstellung oder der Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausgeübt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Erlaubnis erlischt, wenn die Erlaubnisinhaberin/der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

    Die Erlaubnisinhaberin/der Erlaubnisinhaber hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Abschnitt I Ziffer 1 oder 2 der Anlage Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung der Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2010 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Stellvertreter, Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Erteilung, Stellvertreter Waffen, Waffenhandel Stellvertretererlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)