Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung

    Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Erteilung

    Beschreibung

    Wer die gewerbsmäßige Waffenherstellung oder den gewerbsmäßigen Waffenhandel durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betreiben will, benötigt eine Stellvertretererlaubnis.
    Sie wird der Erlaubnisinhaberin/dem Erlaubnisinhaber für eine bestimmte Stellvertreterin/einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle.

    Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur/zum Waffenherstellung/Waffenhandel §21 Waffengesetz oder Stellvertretererlaubnis §21a Waffengesetz

    ID: L100040_482415770

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel

    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    Fortführung eines Gewerbebetriebes durch Stellvertreter Genehmigung § 46 Abs. 3

    ID: L100040_475823556

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    Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Erteilung

    ID: L100040_481603531

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    Zum Serviceportal Landkreis Celle

    ID: L100040_508553701

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    Englisch

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    Deutsch

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Celle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Französischen Garten 1

    29221 Celle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05141 129404

    E-Mail: ea@celle.de

    Kontaktperson

    • Frau Kerstin Lüders (Einheitliche Ansprechpartnerin)
      Hausanschrift

      Am Französischen Garten 1

      29221 Celle

      Telefon Festnetz: 05141 12-9404

      E-Mail: ea@celle.de

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Celle - Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Französischen Garten 1

    29221 Celle

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 250  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: Kurzzeitparkplätze
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Stichwörter

    Gewerbeamt, Gewerbestelle, Ordnungsabteilung

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Celle - Ordnungsamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3211

    29232 Celle

    Hausanschrift

    Trift 26 B

    29221 Celle

    Parkplätze

    • Parkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Speicherstraße 2 - (Eingang C) - links neben der Zulassungsstelle
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05141 916-1001

    Fax: 05141 916-1099

    E-Mail: ea@lkcelle.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Celle

    Empfänger: Kreiskasse Celle

    IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00

    BIC: NOLADE21CEL

    Bankinstitut: Sparkasse Celle

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Celle

    Adresse

    Hausanschrift

    Biermannstraße 29

    29221 Celle

    Postfachadresse

    Postfach 3211

    29232 Celle

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Fachkundenachweis
    • Strafregisterauszug
    • Bescheinigung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Heimat- oder Herkunftslandes
    • Bestätigung der Heimatbehörde
    • Nachweis der gewerblichen Niederlassung, Betriebs-/Geschäftsräume
    • ggf. Abschrift bereits erteilter Waffenhandelserlaubnis
    • Lebenslauf
    • ggf. Auskunftseinholung bei der Ausländerbehörde
    • Auskunft über Einträge gem. § 26 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) und § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 18. Lebensjahres der antragstellenden Personen und der Stellvertreterin/des Stellvertreters
    • Zuverlässigkeit sowohl der antragstellenden Person als auch der Stellvertreterin/des Stellvertreters
      • Die erforderliche Zuverlässigkeit setzt vor allem voraus, dass die antragstellende Person und der Stellvertreterin/des Stellvertreters nicht vorbestraft sind.
    • persönliche Eignung der antragstellenden Person und der Stellvertreterin/des Stellvertreters
      • Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.
    • Fachkunde der Stellvertreterin/des Stellvertreters bei gewerbsmäßigem Waffenhandel
      • Den erforderlichen Nachweis der Fachkunde über die wichtigsten waffenrechtlichen- und beschussrechtlichen Vorschriften, über Art, Konstruktion und Handhabung gebräuchlicher Schusswaffen und Munition kann der Stellvertreterin/des Stellvertreters bei Bedarf durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Hannover erlangen.
      • Die Fachkunde gilt als gegeben, wenn der Stellvertreterin/des Stellvertreters die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllt.
    • Nachweis eines Bedürfnisses
      • Das Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) kann sich aus einem besonders anzuerkennenden persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse, beispielsweise als Waffenherstellerin/Waffenhersteller oder Waffenhändlerin/Waffenhändler ergeben.
    • Gewerbsmäßigkeit oder wirtschaftliche Unternehmung
      • Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Waffenherstellung oder der Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausgeübt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Erlaubnis erlischt, wenn die Erlaubnisinhaberin/der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

    Die Erlaubnisinhaberin/der Erlaubnisinhaber hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Abschnitt I Ziffer 1 oder 2 der Anlage Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung der Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Stellvertreter, Waffenhandel Stellvertretererlaubnis, Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Erteilung, Stellvertreter Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English