Beseitigung von Denkmalen Genehmigung

    Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung

    Beschreibung

    Ein geschütztes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung

    • zerstört, abgebrochen, zerlegt oder beseitigt,
    • umgestaltet oder sonst in seinem Bestand verändert,
    • in seinem Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend beeinträchtigt (z.B. durch Werbeeinrichtungen),
    • von seinem Standort entfernt werden.

    Die Genehmigungspflicht betrifft auch

    • das nicht nur vorübergehende Entfernen von Zubehör eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, das mit diesem eine erhaltenswerte Einheit bildet sowie
    • die Errichtung, Veränderung und Beseitigung von baulichen Anlagen in der Umgebung eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, welche das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen können.

    Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B. kann die Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen angeordnet werden.

    Online-Dienste

    Denkmalrechtliche Genehmigung

    ID: L100040_551484313

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    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2024 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Diepholz)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Denkmalrechtliche Genehmigung

    ID: L100040_555045908

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    Version

    Technisch erstellt am 09.07.2024 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Diepholz)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

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    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Kirchdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    27245 Kirchdorf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr - oder nach Vereinbarung -

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04273 880

    Fax: 04273 8877

    E-Mail: info@kirchdorf.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2008 (von: Webservice Nolis)

    Technisch geändert am 09.11.2021 (von: Christoph, Ulrich)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag
    • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, aktualisiert am 13.04.2011

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.04.2011

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2010 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    ValidierungMWK

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)