Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung
Beschreibung
Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.
- Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen,
- Art der Planung und Ausführung,
- Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde,
- Berichterstattung,
- abschließende Herrichtung der Grabungs- bzw. Fundstätte.
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Erteilung einer Denkmalrechtliche Genehmigung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.
Ansprechpartner
Landkreis Celle - Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3211
29232 Celle
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Speicherstraße 2 - (Eingang C) - links neben der Zulassungsstelle
Anzahl: 40 Gebühren: nein - Parkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Claudia Rösing (Amtsleitung)
Herr Hans-Jürgen Tietje (Stellv. Amtsleitung, Abteilungsleitung)
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse Celle
Empfänger: Kreiskasse Celle
IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00
BIC: NOLADE21CEL
Bankinstitut: Sparkasse Celle
Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bauberatungen (Untere Bauaufsicht, Untere Denkmalschutzbehörde, Baulasten): Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8 - 17 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung. Akteneinsichten, Abgabe von Unterlagen, allgemeine Auskünfte: Montag: 8 - 16 Uhr Dienstag: 8 - 16 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 17 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lukas Brammer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05141 126341
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.
Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist in der Regel genehmigungsfrei.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.04.2011
Stichwörter
ValidierungMWK