• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut Erteilung

Erzeugung forstlichen Vermehrungsguts unmittelbar vom Ausgangsmaterial: Anzeige

Die Ernte in einem zugelassen Saatguterntebestand, einem Mutterquartier oder einer Samenplantage muss drei Werktage vor Beginn bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.

Beschreibung

Die Ernte von forstlichem Vermehrungsgut ist der zuständigen Stelle rechtzeitig zuvor anzuzeigen. Sie ist nur erlaubt, wenn das Ausgangsmaterial gemäß § 4 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) zugelassen ist. Das heißt, der Saatguterntebestand oder die Samenplantage muss zugelassen sein.

Sofern die zuständige Stelle die Ernte nicht untersagt, kann die Ernte stattfinden. Nur angemeldete Forstsamen- und Pflanzenbetriebe dürfen die Ernte durchführen. Der Waldbesitzer oder sein Beauftragter ist verpflichtet die Ernte zu beaufsichtigen, eine Sammelstelle einzurichten und eine Sammelliste zu führen. Wenn das Vermehrungsgut von der Sammelstelle zum ersten Empfänger verbracht werden soll, ist durch die zuständige Behörde ein Stammzertifikat auszustellen. Dieses begleitet die Ware im Original.

Online-Dienst

Erntezulassungsregister

ID: L100040_419355020

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Version

Technisch erstellt am 12.02.2021

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen

Adresse

Hausanschrift

Reinhäuser Landstraße 4

37083 Göttingen

Öffnungszeiten

Besuchszeiten: Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin. Ansprechzeiten: Mo: 09:00 - 12:00 Mi:  09:00 - 12:00  Do: 13:30 - 16:00 Fr:  09:00 - 12:00 ; Besuchszeiten: Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin. Ansprechzeiten: Mo: 09:00 - 12:00 Mi:  09:00 - 12:00  Do: 13:30 - 16:00 Fr:  09:00 - 12:00

Version

Technisch erstellt am 06.09.2011

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut

Adresse

Hausanschrift

Calenberger Straße 2

30169 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 511 120-2256

E-Mail: dirk.mueller@ml.niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 10.02.2021

Technisch geändert am 10.02.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung ; Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Benötigt werden Angaben über

  • die Registernummer des zu beerntenden Ausgangsmaterials
  • die zu beerntenden Teilflächen
  • den Beginn der Ernte
  • die Lage der Sammelstelle mit genauen Ortsangaben
  • Name und Telefonnummer des Sammelstellenleiters (welcher die Sammelliste führt)
  • über den Lieferanten gemäß FoVG
  • den Ernteunternehmer gemäß FoVG
  • den ersten Empfänger gemäß FoVG 
  • das Ernteverfahren
  • Sammelliste gemäß Anlage zur FoDVD

Formulare

Über den personalisierten Zugang des Erntezulassungsregisters

Voraussetzungen

  • Die Erzeugung forstlichen Vermehrungsguts ist nur erlaubt, wenn das Ausgangsmaterial zuvor gemäß § 4 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) zugelassen worden ist. 
  • Anmelden kann die Ernte nur 
    • die oder der Waldbesitzende dieser Flächen,
    • eine von ihr oder ihm beauftragte Person 
    • oder ein nach dem FoVG angemeldeter Forstsamen- und Forstpflanzenbetrieb. 

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.

Verfahrensablauf

Waldbesitzende mit zugelassenem Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut oder angemeldete Forstsamen-und Forstpflanzenbetriebe erhalten auf Antrag eine personalisierten Zugang zum digitalen Erntezulassungsregister. Hierüber kann die Ernte angemeldet werden.

  • Digitales Erntezulassungsregister öffnen
  • Persönlichen Nutzernamen und Kennwort eingeben
  • Menüpunkt Ernte auswählen
  • Hinter der zu beerntenden Registereinheit einen Haken setzen und Aktion „Ernte anmelden“ ausführen
  • Geforderte Angaben in die EDV-Masken der Bearbeitungsschritte 1-4 im digitalen Erntezulassungsregister eingeben und Erntevorgang abspeichern
     

Fristen

Sie müssen die Erntemaßnahme drei Werktage vor deren Beginn anmelden.

Bearbeitungsdauer

Maximal 1 Monat

Kosten

Die Ernteanmeldung selbst ist kostenlos.

Falls die Ernte durchgeführt wird und das Saatgut von der Sammelstelle zum ersten Empfänger gesandt wird, ist ein Stammzertifikat erforderlich. Für die Ausstellung des Stammzertifikates fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 95.4.2 an: je nach Zeitaufwand, mindestens 12,00 Euro und höchstens 55,00 Euro.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 09.02.2021

Version

Technisch erstellt am 18.02.2010

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Wildlingswerbung von Waldbäumen, forstliches Vermehrungsgut, Erzeugung forstlichen Vermehrungsguts unmittelbar vom Ausgangsmaterial: Anzeige, Forstsaatguternte, forstwirtschaftliche Vermehrungsgüter, forstwirtschaftliches Vermehrungsgut, forstliche Vermehrungsgüter

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024