• Wagenfeld (Landkreis Diepholz, Niedersachsen)
Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes

Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb: Anzeige

Beschreibung

Jeder Betrieb, der forstliches Vermehrungsgut in den Verkehr bringen will, muss sich bei der zuständigen Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut anmelden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann der Betrieb zugelassen werden. Er bekommt dann eine Betriebsnummer. Diese wird an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gemeldet und dort in einem bundesweiten Register geführt. Die Betriebsnummer muss auf Lieferscheinen von forstlichem Vermehrungsgut angegeben werden.

Online-Dienst

Erntezulassungsregister

ID: L100040_419355020

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Version

Technisch erstellt am 12.02.2021

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut

Adresse

Hausanschrift

Calenberger Straße 2

30169 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 511 120-2256

E-Mail: dirk.mueller@ml.niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 10.02.2021

Technisch geändert am 10.02.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Diepholz

Adresse

Hausanschrift

Grafenstraße (Kurzer Weg) 3

49356 Diepholz

Kontakt

Telefon Festnetz: 05441 976-1436

Fax: 05441 976-1768

E-Mail: ea@diepholz.de

Version

Technisch erstellt am 18.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Angaben zum Namen des Betriebes, der Rechtsform, der Adresse, der Telefonnummer, der Mailadresse, des Namens der verantwortlichen Person nach dem FoVG, der beruflichen Qualifikation der verantwortlichen Person.

Ob weitere Unterlagen benötigt werden, hängt von der Art des Betriebes ab.
 

Formulare

Formloser schriftlicher Antrag über das Kontaktformular des elektronischen Erntezulassungsregisters

Voraussetzungen

Der Betrieb muss

  • seinen Firmensitz in Niedersachsen haben, 
  • über die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügen
  • und eine verantwortliche Personen mit den notwendigen fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen verfügen.

Welche dies im Einzelfall sind, ist von der Art des beantragten Betriebes abhängig.

Arten des Betriebes können sein: 

  • Klenge, 
  • Forstbaumschule, 
  • waldbesitzende Person, 
  • Saat- und Pflanzgutbetrieb, 
  • Händler von Vermehrungsgut, 
  • Ernteunternehmer von Vermehrungsgut.
     

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.

Verfahrensablauf

Nach dem Einreichen der notwendigen Unterlagen werden diese von der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut geprüft. Sofern die Voraussetzungen nach den Unterlagen gegeben sind, wird der Betrieb in einem Vor-Ort-Termin in Augenschein genommen und die verantwortliche Person befragt. Sofern sich daraus keine Hinderungsgründe ergeben, wird dem Betrieb die Betriebsnummer nach dem FoVG mitgeteilt und die Betriebsneuanmeldung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur Eintragung in das Nationale Register gemeldet.

  • Digitales Erntezulassungsregister öffnen
  • Kontaktformular ausfüllen
  • Erforderliche Unterlagen (s. o.) anhängen
  • Per Briefpost erhalten Sie nach dem Ortstermin einen Bescheid.
     

Fristen

Sie müssen den Betrieb innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Betriebsaktivität anmelden.

Bearbeitungsdauer

maximal 3 Monate

Kosten

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 95.4.5  -  je nach Zeitaufwand.: Gebühr ab 120.0 EUR bis 650.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Angemeldete Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe sind nach Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV) zu einer gesonderten Buchführung verpflichtet. Diese ist 10 Jahre aufzubewahren.

Die Betriebe (Grundstücke, Geschäftsräume, Betriebsstätten und Transportmittel) können von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut zu Geschäftszeiten jederzeit betreten werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Prüfungen vornehmen, Proben entnehmen und geschäftliche Unterlagen einsehen.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 09.02.2021

Version

Technisch erstellt am 18.02.2010

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Forstpflanzenbetriebe, Forstsamenhandel, FoVG-Nummer, forstliches Vermehrungsgut, Forstvermehrungsgutgesetz, Klenge, Forstwirtschaft, Forstsamenernte, FoVG, Forstsamenklenge, Forstbaumschule, Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb: Anzeige, Forstsamenbetriebe, Forstpflanzenhandel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024