Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung

    Beschreibung

    Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um

    • motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern
    • Radrennen, Radtourenfahrten, Triathlonveranstaltungen, Volkswanderungen und Volksläufe
    • Fahrten im geschlossenen Verband
    • Umzüge
    • Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte
    •  

    Rennen mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen sind verboten.

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis oder Ausnahme darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird. Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.
    Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen und mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden. Diese Maßnahmen werden vorher mit dem Veranstalter abgestimmt.

    Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen sind in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller möglich. Eine Ausnahme darf nur in besonders dringenden Fällen erteilt werden. Die Sicherheit des Verkehrs darf durch die Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden. Falls erforderlich, wird dies durch entsprechende Auflagen und Bedingungen gewährleistet.

    Online-Dienst

    Link zum Online Antrag

    ID: L100040_489069531

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt, auf dessen/deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Göttinger Chaussee 76A

    30453 Hannover

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hannover-Linden Fischerhof
      Linie:
      • S-Bahn: S 1, S 2 oder S 5
    • Haltestelle: Schünemannplatz
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3 oder 7
    • Haltestelle: Telefunken
      Linie:
      • Bus: Linie 300

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 3034-01

    Fax: 0511 3034-2099

    E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Cuxhaven - Ordnung & Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Vincent-Lübeck-Straße 2

    27474 Cuxhaven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 66-1953

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehr und Beiträge (5.2)

    Beschreibung

    Bereich - Verkehr

    Der Verkehrsbereich der Abteilung 5.2 "Verkehr und Beiträge" nimmt die typischen straßen- und verkehrsrechtlichen Aufgaben einer solchen Verwaltungseinheit wahr. Hier werden z. B. die Verkehrszeichen für das Stadtgebiet angeordnet, die, nach vorheriger Abstimmung mit der Polizei und anderen Dienststellen, den Verkehrsteilnehmern und Anliegern das Miteinander im Straßenverkehr erleichtern sollen. Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde gehört auch das Anordnen von Straßenbaustellen, Erlauben von Schwertransporten, Erteilen von Ausnahmegenehmigungen, Überwachungen nach dem Fahrschulrecht und Fahrlehrerrecht, Betreuung des Bus-, Taxen- und Mietwagenverkehrs und die Beseitigung von Autowracks. Auch der Wattwagenverkehr von und nach Neuwerk wird in der Abteilung betreut. Zu den weiteren Aufgaben gehören Widmungen, Einziehungen, Benennungen und Sondernutzungen von Straßen, Wegen und Plätzen, sowie die sonstige Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraumes.

    Für den Landkreis Cuxhaven wird der ruhende Verkehr überwacht. Wer sich ordnungswidrig verhält, muss damit rechnen, verwarnt zu werden.

    Bereich - Beiträge

    Im Beitragsbereich der Abteilung "Verkehr und Beiträge" werden die Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge berechnet und erhoben.

    Bei den Erschließungsbeiträgen handelt es sich um Beiträge für die erstmalige Herstellung einer Straße. Rechtsgrundlage hierfür ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Zusammenhang mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 11. Dezember 2002.
    Für die Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung etc. einer bereits vorhandenen Straße werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist das Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Zusammenhang mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 27. Juni 2002.
    Darüber hinaus ist der Bereich für folgende Aufgaben zuständig:

    - Abschluss und Abwicklung von Städtebaulichen Verträgen (§ 11 Baugesetzbuch - BauGB) und Erschließungsverträgen (§124 BauGB) - Erteilung von grundstücksbezogenen Auskünften zur Beitragserhebung für den gegenwärtigen Ausbauzustand von Straßen (Anliegerbescheinigungen)- Beantragung und Verwaltung von öffentlichen Zuschüssen für die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete "Cuxhaven-Ritzebüttel" und "Cuxhaven-Lehfeld" (Förderprogramm "Soziale Stadt"); Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 Baugesetzbuch (Abschöpfung des sanierungsbedingten Wertzuwachses) im Sanierungsgebiet- Beantragung von Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    27472 Cuxhaven

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Streckenplan
    • schriftliche Bestätigung des Veranstalters, dass der Veranstalter Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfernstraßengesetzes darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
    • Versicherungsnachweis
    • gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens vier Wochen (bei Veranstaltungen, die über das Gebiet einer Straßenverkehrsbehörde hinausgehen mindestens zwei Monate) vor Beginn der Veranstaltung zu stellen, bei großen Veranstaltungen entsprechend zeitiger.

    Kosten

    Die Gebühr beträgt je nach Größe der Veranstaltung zwischen 10,20 Euro und 2.301,00 Euro. Auskünfte über die Gebühren erteilt die zuständige Behörde.

    Neben der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis können auch Gebühren für die Sondernutzung der Straßen anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Soll die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinaus oder eine Ausnahme von dem Verbot des Rennens auf öffentlichen Straßen erteilt werden, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Dezernat 23) für die Genehmigung der Veranstaltung zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.02.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de