• Lieser (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Beschreibung

Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Online-Dienst

Handwerkerparkausweis – Antrag (DIN A4)

ID: L100039_291443443

Beschreibung

Antragsformular

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 01.10.2024

Technisch geändert am 23.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

zuständige Stelle

Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde (u. a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.

Zuständigkeit

Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (u.a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.

Ansprechpartner

Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB IV Bürgerdienste

Adresse

Hausanschrift

Gestade 18

54470 Bernkastel-Kues

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: info@bernkastel-kues.de

Telefon Festnetz: 06531 54-0

Fax: 06531 54-107

Kontaktperson

Internet

Weitere Informationen

öffentliche Sicherheit und Ordnung,
Melde- und Passwesen,
Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten,
Straßenverkehr und ruhender Verkehr,
Feuerwehr,
Soziale Angelegenheiten,
Standesamt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

Version

Technisch erstellt am 30.09.2015

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

Formulare

  • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: nein
  • persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

Fristen

keine

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

Bearbeitungsdauer

variiert zwischen den Behörden

Kosten

  • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
  • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 28.11.2024

Version

Technisch erstellt am 16.04.2009

Technisch geändert am 14.01.2025

Stichwörter

Werkstattwagen, Ausnahmegenehmigung, Handwerkerparkausweis, Werkstatt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020