Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung HandwerksbetriebOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Sie sind Handwerker und möchten direkt am Einsatzort parken? Dann können Sie einen speziellen Parkausweis beantragen.

    Beschreibung

    Handwerker benötigen öfter für die Erfüllung ihrer Tätigkeiten unmittelbar am jeweiligen Einsatzort entsprechenden Parkraum. Bei Bedarf können die Straßenverkehrsbehörden in Rheinland-Pfalz dazu Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn Handwerker für die Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges am Einsatzort angewiesen sind. 

      Die Ausnahmegenehmigung ist bei der Inanspruchnahme der Parkerleichterungen mitzuführen und zuständigen Überwachungspersonen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. 

      Ausnahmeregelungen:

      • Ausnahmen von den Parkverboten bei Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot)
      • bei Zeichen 290 (Haltverbotszone) und Zeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich)
      • Ausnahmen hinsichtlich der Betätigung von Parkuhren, Parkscheinautomaten oder der Benutzung von Parkscheiben
      • Ausnahmen vom Verbot des Gehwegparkens, wobei nur solche Gehwege zum Parken freigegeben werden sollen, deren Breite bei parkendem Fahrzeug einen ungehinderten Fußgängerverkehr zulässt
      • Verbot der Benutzung von Fußgängerbereichen (Zeichen 242)
      • Ausnahme von dem Verbot, auf Bewohnerparkplätzen zu parken

      Andere Verkehrsteilnehmer dürfen weder gefährdet noch erheblich behindert werden. Auf Gehwegen muss stets die Durchgangsbreite von mindestens 1,50 m verbleiben. Ausgewiesene Schwerbehindertenparkplätze (u.a. für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für blinde Menschen) dürfen in keinem Fall benutzt werden. Die Benutzung von Fußgängerzonen ist auf die für den Lieferverkehr zugelassenen Zeiten sowie auf Notfälle zu beschränken.

      Online-Dienst

      Handwerkerparkausweis - Antrag

      ID: L100039_268133282

      Online erledigen

      Vertrauensniveau

      Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

      weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

      Sprache

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de

      zuständige Stelle

      Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde (u. a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.

      Zuständigkeit

      Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (u.a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.

      Ansprechpartner

      Stadtverwaltung Lahnstein

      Adresse

      Postfachadresse

      Postfach 21 80

      56108 Lahnstein

      Hausanschrift

      Kirchstraße 1

      56112 Lahnstein

      Kein Aufzug vorhanden

      Ist nicht rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Lahnstein Gesamte Verwaltung Montag 08:30 - 11:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr & 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hiervon ausgenommen sind die Öffnungszeiten des Service-Centers, der Touristinformation, der Stadtbücherei, des Stadtarchivs, des Jugendkulturzentrums, der Stadthallenverwaltung und der Städtischen Bühne Lahnstein im Nassau-Sporkenburger Hof. Telefonische Terminvereinbarung Sie können weitere Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten mit Ihren Sachbearbeitern absprechen. Service-Center, Westallee 5-7 Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

      Kontakt

      Fax: +49 2621 914-330

      Telefon Festnetz: +49 2621 914-0

      E-Mail: stadtverwaltung@lahnstein.de

      Internet

      Bankverbindung

      Stadtkasse Lahnstein

      Empfänger: Stadtkasse Lahnstein

      IBAN: DE39 5709 2800 0200 1681 00

      BIC: GENODE51DIE

      Bankinstitut: Volksbank Rhein-Lahn eG

      Stadtkasse Lahnstein

      Empfänger: Stadtkasse Lahnstein

      IBAN: DE31 5105 0015 0656 0628 00

      BIC: NASSDE55xxx

      Bankinstitut: Nassauische Sparkasse Lahnstein

      Version

      Technisch geändert am 05.02.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Stadt Lahnstein - 2.2.1 (Sicherheit / Ordnung / Gewerbe )

      Adresse

      Postanschrift

      Kirchstraße 1

      56112 Lahnstein

      Öffnungszeiten

      Montag bis Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

      Kontakt

      Fax: +49 2621 914-330

      Telefon Festnetz: +49 2621 914-0

      E-Mail: stadtverwaltung@lahnstein.de

      E-Mail: ordnung@lahnstein.de

      Kontaktperson

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 16.09.2023

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      Schriftlicher Antrag mit entsprechenden Angaben (unter anderem auch Fahrzeugdaten).

      Voraussetzungen

      Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigungen:

      Die Ausnahmegenehmigungen sind nur für bestimmte Fahrzeuge zu erteilen. Sie sind auf folgende Fälle zu beschränken:

      • bei Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von schweren bzw. fest montiertem Werkzeug/Materialien bei hoher Eilbedürftigkeit
      • kein anderer Parkraum in zumutbarer Entfernung des Einsatzortes verfügbar
      • bei Verwendung an Großbaustellen nur unter besonderen Auflagen

      Rechtsgrundlage(n)

      Fristen

      Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich für maximal ein Jahr auf Widerruf ausgestellt werden.

      Kosten

      Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und beträgt zurzeit zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 20.09.2023

      Version

      Technisch geändert am 21.09.2023

      Stichwörter

      Ausnahmegenehmigung, Werkstattwagen, Werkstatt, Handwerkerparkausweis

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de