Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.

    Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.

    Das kann zum Beispiel betreffen:

    • Ampeln
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

    Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

    Online-Dienst

    Verkehrsrechtliche Anordnung – Antrag (DIN A4)

    ID: L100039_291514967

    Beschreibung

    Antragsformular nach § 45 STVO

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben gehört zum Landkreis Südwestpfalz und umfasst die Ortsgemeinden Biedershausen, Herschberg, Hettenhausen, Höheischweiler, Höhfröschen, Knopp-Labach, Krähenberg, Maßweiler, Nünschweiler, Obernheim-Kirchenarnbach, Petersberg, Reifenberg, Rieschweiler-Mühlbach, Saalstadt, Schauerberg, Schmitshausen, Thaleischweiler-Fröschen, Wallhalben, Weselberg und Winterbach (Pfalz).

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hauptstraße 52

    66987 Thaleischweiler-Fröschen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag                 Mittwoch 8:30 Uhr - 12:00 Uhr                                   14:00 Uhr - 18:00 Uhr Montag und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vgtw.de

    Telefon Festnetz: 06334 441-0

    Fax: 06334 441-111

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2018

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2009

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Fußgängerüberweg, Absperrgeländer, Signalton Ampel, Verkehrsschild beklebt, Straßenmarkierung, Schranke Straße, Verkehrseinrichtung, Poller, Verkehrsstörung, Ruftaste Ampel, Sperrpfosten, Parkscheinautomat, Beschilderung, Verkehrsschild verschmutzt, Ampelstörung melden, Verkehrseinrichtungen, Ampel, Verkehrsschilder, Lichtsignalanlage, Verkehrsschild zerstört

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020