Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung
    99108021224000

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Sperrpfosten und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese an die Straßenbauverwaltung melden.

    Das kann zum Beispiel betreffen:

    • Ampeln
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

    Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

    Hinweise für Worms: Unterhaltung Verkehrszeichen, Parkuhren, Lichtsignalanlagen etc.

    • Unterhaltung der Lichtsignalanlagen (Ampeln)
    • Unterhaltung der Verkehrszeichen, Straßenmarkierungen und Leiteinrichtung sowie Wegweisung
    • Unterhaltung der Parkuhren und Parkscheinautomaten auf öffentlichen Verkehrsflächen
    • Unterhaltung und Verwaltung des Parkhauses Pfalzgrafenstraße
    • Schäden und Defekte an städtischer Infrastruktur können Sie auch online melden unter Mängelmelder Worms 

      Kontakt: verkehrstechnik@worms.de 

    • Unterhaltung der Lichtsignalanlagen (Ampeln)
    • Unterhaltung der Verkehrszeichen, Straßenmarkierungen und Leiteinrichtung sowie Wegweisung
    • Unterhaltung der Parkuhren und Parkscheinautomaten auf öffentlichen Verkehrsflächen
    • Unterhaltung und Verwaltung des Parkhauses Pfalzgrafenstraße

      Schäden und Defekte an städtischer Infrastruktur können Sie auch online melden unter www.anliegen-worms.de 

               Kontakt: verkehrstechnik@worms.de 

      Hinweise für Worms: Verkehrstechnik und Verkehrsplanung

      • Durchführen von Verkehrsplanungen
      • Erstellen des Stadtentwicklungskonzeptes Mobilität
      • Erstellen von verkehrstechnischen Konzeptionen als Grundlage für Straßenplanungen
      • Beurteilung von Verkehrsvorhaben auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit
      • Planung, Aufbau und Pflege eines Verkehrsleitsystems
      • Analyse von Verkehrserhebungen
      • Erstellen und Prüfen von Lärmgutachten
      • Prüfung aller Markierungs- und Beschilderungspläne
      • Entwurf der wegweisenden Beschilderung
      • Planung von ÖPNV-Beeinflussungsmaßnahmen an Lichtsignalanlagen
      • Pflege der Verkehrsrechnerdaten für Lichtsignalanlagen, Verkehrsleitsystem, Parkleitsystem    und ÖPNV
      • Durchführen von Verkehrserhebungen
      • Prüfung und Umsetzung verkehrsbehördlicher Anordnungen
      • Planung, Bau und Unterhaltung von Lichtsignalanlagen
      • Kontrolle der Wartungsarbeiten an Lichtsignalanlagen
      • Fortschreiben der Bestandspläne der Kabeltrassen
      • Aufstellung von Markierungs- und Beschilderungsplänen
       

      Kontakt: verkehrstechnik@worms.de 

       Durchführen von Verkehrsplanungen
       Erstellen des Stadtentwicklungskonzeptes Mobilität
       Erstellen von verkehrstechnischen Konzeptionen als Grundlage für Straßenplanungen
       Beurteilung von Verkehrsvorhaben auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit
       Planung, Aufbau und Pflege eines Verkehrsleitsystems
       Analyse von Verkehrserhebungen
       Erstellen und Prüfen von Lärmgutachten
       Prüfung aller Markierungs- und Beschilderungspläne
       Entwurf der wegweisenden Beschilderung
       Planung von ÖPNV-Beeinflussungsmaßnahmen an Lichtsignalanlagen
       Pflege der Verkehrsrechnerdaten für Lichtsignalanlagen, Verkehrsleitsystem, Parkleitsystem    und ÖPNV
       Durchführen von Verkehrserhebungen
       Prüfung und Umsetzung verkehrsbehördlicher Anordnungen
       Planung, Bau und Unterhaltung von Lichtsignalanlagen
       Kontrolle der Wartungsarbeiten an Lichtsignalanlagen
       Fortschreiben der Bestandspläne der Kabeltrassen
       Aufstellung von Markierungs- und Beschilderungsplänen
       

      Kontakt: verkehrstechnik@worms.de 

      Online-Dienst

      Mängelmelder Worms (Plattform "Worms gestalten")

      ID: L100039_287603225

      Online erledigen

      Vertrauensniveau

      Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

      weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

      Version

      Technisch erstellt am 08.08.2024

      Technisch geändert am 31.10.2025

      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 14.05.2025

      zuständige Stelle

      Straßenbaulastträger

      Zuständigkeit

      Straßenbaubehörde

      Ansprechpartner

      Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.6 Verkehrsinfrastruktur und Mobilität

      Beschreibung

      Die Abteilung Verkehrsinfrastruktur und Mobilität gehört zum Bereich 6 – Stadtentwicklung, Planen und Bauen und ist zuständig für die Erhaltung und den Neu- und Ausbau sämtlicher Straßen, Radwege und Fußgängerbereiche im Stadtgebiet Worms (ausgeschlossen sind Bundesstraßen) sowie für die den Straßenverkehr betreffenden notwendigen Anlagen wie Beleuchtung, Lichtsignalanlagen, Beschilderung, Zentrale Koordinierungsstelle für Straßenaufbrüche, Ausbau- und Erschließungsbeiträge etc.

      Kontakt-E-Mails:

      strassenunterhaltung@worms.de

      verkehrstechnik@worms.de

      strassenbau@worms.de

      koordinierungsstelle@worms.de 

      gestattungen@worms.de

      Adresse

      Hausanschrift

      Rathaus Altbau (Hagenstraße). Besucheradresse & Postanschrift:

      Marktplatz 2

      67547 Worms

      Kontakt speichern

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Geschlossen Nur nach Terminvereinbarung!  ; Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Geschlossen Nur nach Terminvereinbarung!  

      Kontakt

      Kontaktperson

      Internet

      Formulare

      Geschäftsordnung für den Arbeitskreis Fahrgastbeirat der Stadtverwaltung Worms

      Version

      Technisch erstellt am 08.08.2024

      Technisch geändert am 05.02.2026

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 14.05.2025

      erforderliche Unterlagen

      keine

      Hinweise für Rheinland-Pfalz: Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

      keine

      Voraussetzungen

      keine

      Hinweise für Rheinland-Pfalz: Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

      keine

      Handlungsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Meldung an die Straßenbaubehörde zur jeweiligen Überprüfung.

      Hinweise für Rheinland-Pfalz: Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

      Meldung an die Straßenbaubehörde zur jeweiligen Überprüfung.

      Bearbeitungsdauer

      Überprüfung und Schadensbehebung je nach Einzelfall individuell.

      Hinweise für Rheinland-Pfalz: Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

      Überprüfung und Schadensbehebung je nach Einzelfall individuell.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Straßenbaulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße. Insofern ist die Meldung über defekte oder beschädigte Verkehrszeichen oder Ampeln an die jeweilige Straßenbauverwaltung zu melden. Meldungen an die Straßenverkehrsbehörde werden von dort an die Straßenbaubehörde weitergeleitet.

      Hinweise für Rheinland-Pfalz: Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

      Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Straßenbaulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße. Insofern ist die Meldung über defekte oder beschädigte Verkehrszeichen oder Ampeln an die jeweilige Straßenbauverwaltung zu melden. Meldungen an die Straßenverkehrsbehörde werden von dort an die Straßenbaubehörde weitergeleitet.

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 26.11.2024

      Version

      Technisch erstellt am 15.04.2009

      Technisch geändert am 09.09.2025

      Stichwörter

      Verkehrsschild beklebt, Beschilderung, Lichtsignalanlage, Signalton Ampel, Sperrpfosten, Verkehrsschilder, Schranke Straße, Fußgängerüberweg, Verkehrseinrichtung, Absperrgeländer, Straßenmarkierung, Verkehrsstörung, Ruftaste Ampel, Verkehrseinrichtungen, Poller, Verkehrsschild verschmutzt, Ampel, Parkscheinautomat, Verkehrsschild zerstört, Ampelstörung melden

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 14.05.2025

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ:

      English

      Technisch erstellt am 08.07.2021

      Technisch geändert am 23.04.2020