Verkehrszeichen und Ampelstörung
Wenn Sie eine Störung an einem Verkehrzeichen oder einer Ampelanlage festgestellt haben, dann können Sie dies melden.
Beschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen bei Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung bzw. des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (z. B. Gemeinde/Stadt, Straße, Hausnummer) bei der zuständigen örtlichen Stelle melden.
Online-Dienst
Schadens- und Mängelmeldung (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle, die Straßenbaubehörde oder die Straßenverkehrsbehörde* in der jeweiligen Rathausverwaltung*.
* Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten
Bei Ampelstörungen und Beschädigungen auf der freien Strecke (außerörtlich) auch an die örtlich zuständige Kreisverwaltung.
Bei Beschädigungen von Verkehrszeichen auf Autobahnen in Rheinland-Pfalz an die Straßenverkehrsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität RP in Koblenz oder an das Autobahnamt in Montabaur.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.1 - Öffentliche Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Faber
Postanschrift
Marktplatz 4 - 6
56751 Polch
Gebäude: Rathaus
Fax: 02654 940270-121
Telefon Festnetz: 02654 9402-121
E-Mail: andreas.faber@maifeld.de
Internet
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit
- Verkehrsüberwachung
- Bußgeldstelle
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- ÖPNV
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Halteverbotsschilder, Schilder, beschädigte Schilder, Straßenschilder, unleserliche Schilder, Verkehrschilder, Hinweisbeschilderung, Verkehrsspiegel, Hinweisschilder