Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Personalausweis melden wegen Verlust

    Wenn Ihr Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen ist, müssen Sie den Verlust gegenüber der Passbehörde melden.

    Beschreibung

    Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Passbehörde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen - Bürgerservice

    Beschreibung

    Bürgerservice

    Adresse

    Postanschrift

    Elisabethenstraße 1

    55576 Sprendlingen

    Postfachadresse

    Postfach 1240

    55576 Sprendlingen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr (Einwohnermeldeamt und Standesamt) Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: 06701 201-9000

    Telefon Festnetz: 06701 201-0

    E-Mail: info@vg-sg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Fachbereich 1
    Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Verlustanzeige, Identifikation, Ausweis, Identity-Card, ePass, Identitätsnachweis, Perso

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de