Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.
Beschreibung
Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Pkw, Ihres Motorrads oder Ihres Anhängers, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.
Halterdaten verändern sich bei der Änderung des Namens, zum Beispiel durch Heirat. Auch bei einem Umzug müssen Sie die Änderung der Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.
Technische Daten verändern sich zum Beispiel bei:
- Änderungen der Fahrzeugklasse
- Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
- Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
- Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
- Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
- Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
- Veränderungen am Fahrzeug
Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen
- neue Zulassungspapiere und
- bei einem Kennzeichenwechsel auch neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus.
Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen.
Hinweise für Worms: Adressänderung / Namensänderung bei KFZ
In der Zeit vom 24. Dezember - 1. Januar ist die Stadtverwaltung geschlossen.
Nutzen Sie die Online-Zulassung für die Adressänderung während dieser Zeit.
Bei Änderung des Wohnsitzes innerhalb von Worms.Der Halter ist verpflichtet bei jeder Ummeldung innerhalb/außerhalb Worms sein Fahrzeugschein (ZB-Teil I) umzuschreiben.
Bei einer Hochzeit muss der Name in ZB-Teil I und ZB-Teil II (Fahrzeugbrief) geändert werden.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Online-Dienst
Kfz zulassen, ummelden oder Halterdaten ändern (kostenpflichtig)
Online erledigen
Zahlungsweise
- giropay
- Paypal
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Horchheim
Beschreibung
Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Horchheim angeboten.
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie:
Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
Unsere Öffnungszeiten und Services entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend).
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro
Beschreibung
Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
--> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen)
oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.
Jetzt gleich online erledigen!
Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:
- NEU: Kfz online zulassen, ummelden, abmelden, Halterdaten ändern, Leasingbriefauskunft & Wunschkennzeichen
- weitere Online-Dienste nutzen
Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)
- Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
- Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!
Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms
Frau Simone Lampe (Kontaktdaten siehe unten) '
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Pfeddersheim: Schlossstraße 48, 67551 Worms
Frau Stefanie Wetzel Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Horchheim: Alter Marktplatz 1, 67551 Worms
Frau Edith Baier (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Sie haben Fragen?
Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0
Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Geschlossen 24.12. bis 01.01. geschlossen! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  
Kontakt
E-Mail: buergerservice@worms.de
Fax: +49 6241 853-3799
Kontaktperson
Herr Dennis Isbaner (Abteilungsleiter)
Fax: +49 6241 853-3799
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3700
Frau Kerstin Schneider (stellv. Abteilungsleiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3701
Herr Markus Andrae
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Izabela Boxheimer
Herr Nicolas Durrer
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Corinna Gerber (Sachbearbeiterin)
Frau Jenny König
Fax: +49 6241 853-3799
Herr Markus Maydt (Sachbearbeiter)
Fax: +49 6241 853-3799
Herr Matthias Mucha
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Diana Muuß
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Silvia Neumann (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Herr Klaus-Dieter Reinhardt
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3720
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Sabrina Röser (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Herr Stefan Schmidt
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Josephine Strauß
Frau Heike Weber
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Anja Wulf (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3798
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3727
Frau Luca Zemke
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Johanna Bott
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3712
Fax: +49 6241 853-3799
Internet
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Pfeddersheim
Beschreibung
Bürgerservice
Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Pfeddersheim angeboten.
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie:
Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
Unsere Öffnungszeiten finden Sie bei der jeweiligen Dienstleistung (hier unten folgend)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Neuhausen
Beschreibung
++ Die Außenstelle Neuhausen des Bürgerservicebüros ist vom 23.12.2024 bis einschließlich 03.01.2025 geschlossen. Das Büro des Ortsvorstehers von Neuhausen ist vom 23.12.2024 bis 03.01.2025 geschlossen. ++
Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Neuhausen angeboten.
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Online-Terminvereinbarung oder unter (0 62 41) 8 53 - 37 30, - 37 32 und - 37 33
Bitte beachten Sie:
Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Bürgerservicebüro Hauptstelle (im Bürgerrathaus Folzstraße).
Unsere Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Dienstleistungen (unten folgend)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Rheindürkheim
Beschreibung
Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Rheindürkheim angeboten.
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Online-Terminvereinbarung oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie:
Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
Unsre Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung;
- gegebenenfalls gültige elektronische Versicherungsbestäti-gung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
- gegebenenfalls Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
Bei Anhängern außerdem:
- wenn vorhanden: Anhängerverzeichnis
Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:
- Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
- bei neuem Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
- sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
- bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
- bei neuem Kennzeichen:
- Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
- bei neuem Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen
- sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
- bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weiter-geführt werden soll
- bei neuem Kennzeichen:
- Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
- bei neuem Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- alte Nummernschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
- sofern bereits vorhanden: neue Nummernschilder Kfz-Kennzeichen
- bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
- bei neuem Kennzeichen:
Bei Änderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die oder der Bevollmächtigte selbst muss sich mit ihrem oder seinem gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass ausweisen können.
Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Hinweise für Worms: Adressänderung / Namensänderung bei KFZ
Adressänderung:
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Umzugsmeldung
Namensänderung:
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis der Änderung
Voraussetzungen
- Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fristen
Die Änderung von Fahrzeugdaten oder Halterdaten ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 27.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 24.2 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 10.4 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26.3 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 9.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26.2 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal. (Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.): Verwaltungsgebühr 12.4 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Worms: Adressänderung / Namensänderung bei KFZ
12 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024
Stichwörter
Änderung Technikdaten, Änderung Fahrzeugklasse, Fahrzeug ummelden, Änderung Achslasten, Anhänger ummelden, Anhänger umschreiben, Kfz umschreiben, Änderung Stützlast, Änderung Höchstgeschwindigkeit, Änderung Kraftstoffart, Änderung Gesamtmasse, Kfz-Zulassung, Besitzerwechsel, Änderung Zulassungsbescheinigung, Pkw, Motorrad umschreiben, Fahrzeug umschreiben, Pkw umschreiben, Adressänderung, Fahrzeug, Halterwechsel, Änderung Abgaswerte, Pkw ummelden, Motorrad ummelden, Änderung Hubraum, KFZ ummelden, Änderung Anhängelast, Kfz