Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern

    Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.

    Beschreibung

    Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Pkw, Ihres Motorrads oder Ihres Anhängers, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.
    Halterdaten verändern sich bei der Änderung des Namens, zum Beispiel durch Heirat. Auch bei einem Umzug müssen Sie die Änderung der Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.

     
    Technische Daten verändern sich zum Beispiel bei: 

    • Änderungen der Fahrzeugklasse
    • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
    • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
    • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
    • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
    • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
    • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
    • Veränderungen am Fahrzeug 

    Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen 

    • neue Zulassungspapiere und 
    • bei einem Kennzeichenwechsel auch neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus. 

    Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen. 
     

    Hinweise für Worms: Adressänderung / Namensänderung bei KFZ

    In der Zeit vom 24. Dezember - 1. Januar ist die Stadtverwaltung geschlossen.

    Nutzen Sie die Online-Zulassung für die Adressänderung während dieser Zeit.

    Bei Änderung des Wohnsitzes innerhalb von Worms.Der Halter ist verpflichtet bei jeder Ummeldung innerhalb/außerhalb Worms sein Fahrzeugschein (ZB-Teil I) umzuschreiben.

    Bei einer Hochzeit muss der Name in ZB-Teil I und ZB-Teil II (Fahrzeugbrief) geändert werden.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Online-Dienst

    Kfz zulassen, ummelden oder Halterdaten ändern (kostenpflichtig)

    ID: L100039_287603226

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay
    • Paypal

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Horchheim

    Beschreibung

    Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Horchheim angeboten.

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
    Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte beachten Sie:
    Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

    Unsere Öffnungszeiten und Services entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend).

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Marktplatz 1

    67551 Worms

    Kontakt

    E-Mail: ov-horchheim@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 33180

    Fax: +49 6241 268357

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 20.12.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    --> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) 
         oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Geschlossen 24.12. bis 01.01. geschlossen! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Kontaktperson

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Technisch geändert am 24.12.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

      Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Pfeddersheim

      Beschreibung

      Bürgerservice

      Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Pfeddersheim angeboten.

      Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
      Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0

      Bitte beachten Sie:
      Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

      Unsere Öffnungszeiten finden Sie bei der jeweiligen Dienstleistung (hier unten folgend)

      Adresse

      Hausanschrift

      Schlossstraße 48

      67551 Worms

      Kontakt

      E-Mail: ov-pfeddersheim@worms.de

      Telefon Festnetz: 06247 246

      Fax: 06247 904951

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Technisch geändert am 25.12.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

      Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Neuhausen

      Beschreibung

      ++  Die Außenstelle Neuhausen des Bürgerservicebüros ist vom 23.12.2024 bis einschließlich 03.01.2025 geschlossen. Das Büro des Ortsvorstehers von Neuhausen ist vom 23.12.2024 bis 03.01.2025 geschlossen. ++

      Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Neuhausen angeboten.

      Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
      Online-Terminvereinbarung oder unter (0 62 41) 8 53 - 37 30, - 37 32 und - 37 33

      Bitte beachten Sie:
      Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Bürgerservicebüro Hauptstelle (im Bürgerrathaus Folzstraße).

      Unsere Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Dienstleistungen (unten folgend)

        Adresse

        Hausanschrift

        Kirchgasse 7

        67549 Worms

        Kontakt

        E-Mail: ov-neuhausen@worms.de

        Telefon Festnetz: +49 6241 594417

        Fax: +49 6241 267767

        Internet

        Version

        Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

        Technisch geändert am 19.12.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

        Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

        Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

        Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Rheindürkheim

        Beschreibung

        Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Rheindürkheim angeboten. 

        Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
        Online-Terminvereinbarung oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        Bitte beachten Sie:
        Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

        Unsre Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend)

        Adresse

        Hausanschrift

        Eduard-Paret-Straße 25

        67550 Worms

        Kontakt

        E-Mail: ov-rheinduerkheim@worms.de

        Telefon Festnetz: 06242 1446

        Fax: 06242 901432

        Internet

        Version

        Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

        Technisch geändert am 24.12.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

        Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

        Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

        erforderliche Unterlagen

        • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
        • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung; 
        • gegebenenfalls gültige elektronische Versicherungsbestäti-gung (eVB)
        • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
        • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung 
        • gegebenenfalls Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters

        Bei Anhängern außerdem:

        • wenn vorhanden: Anhängerverzeichnis

        Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:

        • Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
          • bei neuem Kennzeichen: 
            • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
            • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
            • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
            • sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
          • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
            • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
            • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
        • Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
          • bei neuem Kennzeichen: 
            • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
            • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
            • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen
            • sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
          • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
            • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
            • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weiter-geführt werden soll
        • Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
          • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
          • bei neuem Kennzeichen: 
            • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
            • alte Nummernschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
            • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
            • sofern bereits vorhanden: neue Nummernschilder Kfz-Kennzeichen
          • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
            • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
            • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll

        Bei Änderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:

        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

        Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die oder der Bevollmächtigte selbst muss sich mit ihrem oder seinem gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass ausweisen können.

        Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

        Hinweise für Worms: Adressänderung / Namensänderung bei KFZ

        Adressänderung:

        • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
        • Personalausweis oder Umzugsmeldung

        Namensänderung:

        • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
        • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
        • Nachweis der Änderung

        Voraussetzungen

        • Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert. 
        • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
        • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

        Rechtsgrundlage(n)

        Rechtsbehelf

        • Widerspruch

        Fristen

        Die Änderung von Fahrzeugdaten oder Halterdaten ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

        Kosten

        Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 27.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

        Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

        Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 24.2 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

        Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 10.4 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

        Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26.3 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

        Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 9.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

        Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26.2 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

        Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal. (Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.): Verwaltungsgebühr 12.4 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

        Hinweise für Worms: Adressänderung / Namensänderung bei KFZ

        12 Euro

        Weitere Informationen

        Gültigkeitsgebiet

        Rheinland-Pfalz

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024

        Version

        Technisch erstellt am 14.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

        Technisch geändert am 19.12.2024 (von: Riedel, Gabriele)

        Stichwörter

        Änderung Technikdaten, Änderung Fahrzeugklasse, Fahrzeug ummelden, Änderung Achslasten, Anhänger ummelden, Anhänger umschreiben, Kfz umschreiben, Änderung Stützlast, Änderung Höchstgeschwindigkeit, Änderung Kraftstoffart, Änderung Gesamtmasse, Kfz-Zulassung, Besitzerwechsel, Änderung Zulassungsbescheinigung, Pkw, Motorrad umschreiben, Fahrzeug umschreiben, Pkw umschreiben, Adressänderung, Fahrzeug, Halterwechsel, Änderung Abgaswerte, Pkw ummelden, Motorrad ummelden, Änderung Hubraum, KFZ ummelden, Änderung Anhängelast, Kfz

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

        Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

        Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)