Straßenbeleuchtungsstörung
Sollten Sie einen Defekt oder eine Störung der Straßenbeleuchtung feststellen, dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Hinweise für Konz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz
Die Bearbeitung der Störungsmeldungen erfolgt in der Verbandsgemeinde Konz durch die Westenergie AG.
Daher melden Sie bitte Störungen defekter oder beschädigter Straßenleuchten direkt
- Online (https://helios.innogy.com/) oder
- telefonisch (+49 (0)800 4112244 )
der Störungsstelle der Westenergie AG, um unnötige Verzögerungen bei der Behebung zu vermeiden !
Die Bearbeitung der Störungsmeldungen erfolgt in der Verbandsgemeinde Konz durch die Westenergie AG.
Daher melden Sie bitte Störungen defekter oder beschädigter Straßenleuchten direkt
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- telefonisch (+49 (0)800 4112244 )
der Störungsstelle der Westenergie AG, um unnötige Verzögerungen bei der Behebung zu vermeiden !
Online-Dienst
Straßenbeleuchtungsstörung melden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung (Bauamt) der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Hinweise für Konz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz
Die Bearbeitung der Störungsmeldungen erfolgt durch die Westenergie AG.
Daher melden Sie bitte Störungen defekter oder beschädigter Straßenleuchten direkt
- Online (https://helios.innogy.com/) oder
- telefonisch (+49 (0)800 4112244 )
der Störungsstelle der Westenergie AG, um unnötige Verzögerungen bei der Behebung zu vermeiden !
Die Bearbeitung der Störungsmeldungen erfolgt durch die Westenergie AG.
Daher melden Sie bitte Störungen defekter oder beschädigter Straßenleuchten direkt
- Online (https://helios.innogy.com/) oder
- telefonisch (+49 (0)800 4112244 )
der Störungsstelle der Westenergie AG, um unnötige Verzögerungen bei der Behebung zu vermeiden !
Ansprechpartner
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Laterne, Straßenlaternen