Straßenbeleuchtungsstörung
Sollten Sie einen Defekt oder eine Störung der Straßenbeleuchtung feststellen, dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Online-Dienst
Straßenbeleuchtung - Schadensmeldung (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung (Bauamt) der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Westerburg - 4 - Bauabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Bauamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Klimaschutz@VG-Westerburg.de
E-Mail: Post@Waellerland.com
E-Mail: Wirtschaftsfoerderung@VG-Westerburg.de
Telefon Festnetz: 02663 291-0
Fax: 02663 291-444
Weitere Informationen
- Bauleitplanung, Raumordnung
- Hochbau
- Umwelt- und Landschaftsschutz
- Unterhaltung Gewässer Dritter Ordnung
- Wohnbauförderung, Sanierungsmaßnahmen
- Bestattungswesen, Pflege u. Unterhaltung der Friedhöfe
- Straßen- und Wegeunterhaltung, Festsetzung und Erhebung von Erschließeungs- und Straßenausbaubeiträgen
- Wirtschaftsförderung u. Städtebauförderung, Konversion
- Westerwaldbad
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Laterne, Straßenlaternen