Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Straßenbeleuchtungsstörung
Sollten Sie einen Defekt oder eine Störung der Straßenbeleuchtung feststellen, dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung (Bauamt) der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Baumholder - Planung und Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Straßenbeleuchtung - Schadensmeldung (DIN A4)
Formulare
Hinweise für Baumholder: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Baumholder
Wollen Sie einen Schaden an einer Straßenbeleuchtung melden, benutzen Sie bitte folgenden Link. Ihnen wird dann ein Formular angezeigt, das Sie ausfüllen und uns senden können.
Wollen Sie einen Schaden an einer Straßenbeleuchtung melden, benutzen Sie bitte folgenden Link. Ihnen wird dann ein Formular angezeigt, das Sie ausfüllen und uns senden können.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Straßenlaternen, Laterne