Straßenbeleuchtungsstörung
Sollten Sie einen Defekt oder eine Störung der Straßenbeleuchtung feststellen, dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung (Bauamt) der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Baumholder - Planung und Bauwesen
Beschreibung
Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.
Adresse
Postanschrift
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Justin Wallerath (Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.)
Formulare
Schadensmeldung
Formulare
Hinweise für Baumholder: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Baumholder
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Laterne, Straßenlaternen