Verbandsgemeinde Baumholder - Planung und Bauwesen
Beschreibung
Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.
Adresse
Postanschrift
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Baumholder (Kreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz)
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Baugenehmigung: vereinfachtes Genehmigungsverfahren
- Baugenehmigung/ Bauantrag
- Bauleitplanung
- Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
- Bauvorbescheid/ Bauvoranfrage
- Bebauungsplan
- Bewohnerparkausweis Erteilung
- Bewohnerparkausweis Verlängerung
- Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
- Flächennutzungsplan
- Friedhof Nutzungsrecht erwerben
- Hausnummernvergabe
- Kanalstörung melden
- Lärmschutz
- Mietspiegel
- Sanierungsgenehmigung
- Schadensersatz bei Jagdschäden und Wildschäden
- Straßenbeleuchtungsstörung
- Straßenschäden/Gehwegschäden
- Wasserversorgung sicherstellen