Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
Beschreibung
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.
Hinweise für Rhein-Nahe: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
Unterlagen über Bodenrichtwerte sind bei uns leider nicht vorhanden. Bitte wenden Sie sich an das Vermessungs- und Katasteramt Alzey, Außenstelle Mainz - Gutachterausschuss -, Erthalstraße 2, 55118 Mainz, Tel. 06131/63060.
Unterlagen über Bodenrichtwerte sind bei uns leider nicht vorhanden. Bitte wenden Sie sich an das Vermessungs- und Katasteramt Alzey, Außenstelle Mainz - Gutachterausschuss -, Erthalstraße 2, 55118 Mainz, Tel. 06131/63060.
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Auszüge und Auskünfte aus den Bodenrichtwerten
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Auszüge und Daten aus der Bodenrichtwertkarte
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Geodatendienst "Bodenrichtwert-Premiumdienst" (WMS)
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Fachbereich 3 Bürgerdienste, Soziales, Schulen, Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Sachgebiet 3.2 Bauen
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vermessung, Kataster, Geoinformation