Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
Beschreibung
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.
Hinweise für Rhein-Nahe: Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
Unterlagen über Bodenrichtwerte sind bei uns leider nicht vorhanden. Bitte wenden Sie sich an das Vermessungs- und Katasteramt Alzey, Außenstelle Mainz - Gutachterausschuss -, Erthalstraße 2, 55118 Mainz, Tel. 06131/63060.
Online-Dienst
Bodenrichtwert Auskunft (Bodenrichtwertkarte)
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Fachbereich 3
Beschreibung
Bürgerdienste, Schulen
Bauen
Soziales, Asyl, Kindertagesstätten
Adresse
Postanschrift
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Reiner Dietz
Postanschrift
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06721 304-234
Fax: 06721 304-244
E-Mail: reiner.dietz@vgrn.de
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Schulen und Bauen
Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Sachgebiet 3.2
Beschreibung
Umwelt- und Naturschutz, Gewässer
Bebauungspläne, Bauanträge, Dorferneuerung
Hochbau, Gemeinde-, Feuerwehr- u. Schulgebäude
Vorkaufsrecht, Grubenentleerungen
Tief- und Straßenbau, Kanalhausanschlüsse
Adresse
Postanschrift
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Reiner Dietz
Postanschrift
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06721 304-234
Fax: 06721 304-244
E-Mail: reiner.dietz@vgrn.de
Internet
Weitere Informationen
Bauen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kataster, Vermessung, Geoinformation