Bodenrichtwert Auskunft

    Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

    Beschreibung

    Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.

    Hinweise für Mutterstadt: Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

    Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Sie sollen aber für Transparenz sorgen und helfen, sich über die Situation auf dem Grundstücksmarkt zu informieren.

    Online-Dienst

    Bodenrichtwert Auskunft (Bodenrichtwertkarte)

    ID: L100039_264743184

    Beschreibung

    Bodenrichtwertkarte

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Gemeinde Mutterstadt - Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Oggersheimer Straße 10

    67112 Mutterstadt

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06234 9464-90

    Telefon Festnetz: 06234 9464-0

    E-Mail: info@mutterstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Kataster, Vermessung, Geoinformation

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de