Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
Beschreibung
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.
Hinweise für Mutterstadt: Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Sie sollen aber für Transparenz sorgen und helfen, sich über die Situation auf dem Grundstücksmarkt zu informieren.
Online-Dienst
Bodenrichtwert Auskunft (Bodenrichtwertkarte)
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Gemeinde Mutterstadt - Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Oggersheimer Straße 10
67112 Mutterstadt
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Bummel
Postanschrift
Oggersheimer Straße 10
67112 Mutterstadt
Fax: 06234 9464-119
Telefon Festnetz: 06234 9464-35
E-Mail: stefan.bummel@mutterstadt.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kataster, Vermessung, Geoinformation