Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
Beschreibung
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.
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Auszüge und Auskünfte aus den Bodenrichtwerten
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Auszüge und Daten aus der Bodenrichtwertkarte
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Geodatendienst "Bodenrichtwert-Premiumdienst" (WMS)
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Fachbereich I, Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
vormittags Montag/Dienstag/Mittwoch/Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag vormittags 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr
Kontaktperson
Frau Kristina Konn
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Fachbereich II, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 2
66892 Bruchmühlbach-Miesau
Öffnungszeiten
vormittags Montag/Dienstag/Mittwoch/Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag vormittags 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vermessung, Kataster, Geoinformation