Bodenrichtwert Auskunft

    Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

    Beschreibung

    Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.

    Online-Dienste

    Auszüge und Auskünfte aus den Bodenrichtwerten

    ID: L100039_285974073

    Beschreibung

    Auszüge und Auskünfte aus den Bodenrichtwerten

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Auszüge und Daten aus der Bodenrichtwertkarte

    ID: L100039_285974052

    Beschreibung

    Auszüge und Daten aus der Bodenrichtwertkarte

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Geodatendienst "Bodenrichtwert-Premiumdienst" (WMS)

    ID: L100039_285974030

    Beschreibung

    Geodatendienst "Bodenrichtwert-Premiumdienst" (WMS)

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Fachbereich I, Zentrale Dienste

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 2

    66892 Bruchmühlbach-Miesau

    Öffnungszeiten

    vormittags Montag/Dienstag/Mittwoch/Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag vormittags 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Fachbereich II, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 2

    66892 Bruchmühlbach-Miesau

    Öffnungszeiten

    vormittags Montag/Dienstag/Mittwoch/Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag vormittags 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Kataster, Geoinformation, Vermessung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English