Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
Beschreibung
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.
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Auszüge und Auskünfte aus den Bodenrichtwerten
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Auszüge und Daten aus der Bodenrichtwertkarte
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Geodatendienst "Bodenrichtwert-Premiumdienst" (WMS)
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Speicher - 02 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit. (Terminabsprache möglich) Den zuständigen Sachbearbeiter erreichen Sie am besten: Montag bis Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Das Bürgerbüro ist Dienstag nachmittags geschlossen.
Kontakt
Fax: 06562 64-59
Telefon Festnetz: 06562 64-0
Kontaktperson
Frau Simona Ingenpaß
Postanschrift
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher
Gebäude: Rathaus
Fax: 06562 64-59
Telefon Festnetz: 06562 64-40
E-Mail: S.Ingenpass@vg-speicher.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kataster, Geoinformation, Vermessung