Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
Beschreibung
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.
Hinweise für Bad Ems-Nassau: Bodenrichtwertkarte - Auszug/Auskunft
Zuständig für Auskünfte ist das Vermessungs- und Katasteramt St. Goarshausen
Hinweise für Bad Ems-Nassau: Bodenrichtwerte
Zuständig für Auskünfte ist das Vermessungs- und Katasteramt St. Goarshausen
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Bodenrichtwert Auskunft (Bodenrichtwertkarte)
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 3 Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Verwaltung: Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Bad Ems: Montag: 08:30 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr jeden dritten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Nassau Montag: 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 4 - Bauabteilung
Adresse
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr
Kontakt
Fax: 06486 9179-198
Telefon Festnetz: 06486 9179-0
Kontaktperson
Frau Xenia Kaminsky
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Fax: 06486 9179-198
Telefon Festnetz: 06486 9179-307
E-Mail: x.bopp@vg-aar-einrich.de
Herr Markus Würmlin
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Telefon Festnetz: 06486 9179-304
E-Mail: m.wuermlin@vg-aar-einrich.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kataster, Vermessung, Geoinformation