Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
Beschreibung
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.
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Auszüge und Auskünfte aus den Bodenrichtwerten
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Auszüge und Daten aus der Bodenrichtwertkarte
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Geodatendienst "Bodenrichtwert-Premiumdienst" (WMS)
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Puderbach - Fachbereich 3 -Natürliche Lebenslagen und Bauen-
Adresse
Postanschrift
Hauptstrasse 13
56305 Puderbach
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Achtung: Das Einwohnermeldewesen / Pässe hat Mittwoch nachmittags geschlossen ! Zusätzlich 1. Samstag im Monat vormittags: 9.00 - 12.00 Uhr geöffnet
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nathalie Gönner
Herr Fabian Kaul
Herr Markus Sommer
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Geoinformation, Kataster, Vermessung