Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
Beschreibung
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.
Hinweise für Bad Kreuznach: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Kreuznach
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Auszüge und Auskünfte aus den Bodenrichtwerten
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Auszüge und Daten aus der Bodenrichtwertkarte
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Geodatendienst "Bodenrichtwert-Premiumdienst" (WMS)
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Beschreibung
Dezernent: Beigeordneter Markus Schlosser
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Wirtschaftsförderung, Grundstücksangelegenheiten (Liegenschaften der Stadt), Konversion und Beschäftigungsentwicklung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Geoinformation, Kataster, Vermessung