Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Koblenz: Kind in KiTa anmelden

    Elternbeiträge in Kindertagesstätten

    Berechnung des einkommensabhängigen Elternbeitrages sowie Bearbeitung der Anträge auf Erlass bzw. Übernahme des Elternbeitrages gem. § 13 Kindertagesstättengesetz

    Online-Dienst

    Anmeldung Kind in Kindertagesstätte (KiTa-Portal)

    ID: L100039_272230268

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden.

    Zuständigkeit

    Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden. 

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Kindertagesbetreuung

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zur erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Rathauspassage 2

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 129-0

    Fax: +49 261 129-2340

    E-Mail: kindertagesbetreuung@stadt.koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Koblenz: Kind in KiTa anmelden

    Unterlagen:

    • Antragsformular (erhältlich in der Vermittlungsstelle für Kindertagesbetreuung)
    • Einkommensnachweise inklusive Sonderzahlungen
    • Nachweis Berufstätigkeit, Schulbesuch, Studium
    • Nachweis über sonstige Einkünfte (Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
    • Nachweis über bestehende Versicherungen
    • die Vorlage weiterer Unterlagen kann im Einzelfall erforderlich sein.

    Formulare

    Das hängt davon ab, ob Ihr Jugendamt ein bestimmtes Anmelde-Verfahren vorgibt. Oft besteht auch die Möglichkeit, sich direkt in einer Kita / bei einer Kindertagespflege-Person zu melden.

    Wenn Ihr Kind noch unter 1 Jahr alt ist, muss manchmal ein Nachweis über eine Arbeit vorgelegt werden. Die Kita oder das Jugendamt wird Ihnen das mitteilen.

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle. Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können oder andere Gründe vorliegen, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Ob es ein festes Verfahren gibt oder ob Eltern sich selbst bei Kitas/ Tagespflegestellen melden müssen, ist in den 41 Jugendamtsbezirken in Rheinland-Pfalz unterschiedlich. Sie können sich oft direkt in einer Kita vorstellen (oder bei der Kindertagespflege) oder auf der Homepage Ihres Jugendamtes nach einer passenden Kita suchen. 

    Einige Jugendämter bieten Online-Portale für die Platzsuche und Anmeldung an. 

    Fristen

    Sprechen Sie Ihr Jugendamt und / oder die Kita früh an, bei der Sie Ihr Kind anmelden wollen. 

    Manche Jugendämter geben Anmelde-Fristen aus, bis zu denen jährlich eine Anmeldung für einen Platz erfolgen soll.

    Hinweise für Koblenz: Kind in KiTa anmelden

    Monatsanfang nach Antragseingang

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Kitas:

    In Rheinland-Pfalz sind Kita-Plätze ab dem 2. Geburtstag Ihres Kindes beitragsfrei.

    Das heißt für Kinder bis zum 2. Geburtstag und ab dem Schuleintritt kann ein Beitrag erhoben werden.

    Wenn Sie mehrere Kinder haben, entfällt der Beitrag oft. Für die Höhe ist auch die gewünschte Betreuungszeit für Ihr Kind relevant.

    Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben oder ein eher geringes Einkommen, haben Sie vielleicht einen Anspruch auf einen kostenfreien Platz: Ihr Jugendamt trägt dann selbst die Kosten. Das Jugendamt berät Sie dazu, auch darauf haben Sie einen Anspruch.

    Tagespflege:

    Die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflege kostet oft etwas. Manchmal kostet diese Betreuung auch nach dem 2. Geburtstag noch etwas.

    Auch hier können Sie bei geringem Einkommen / ohne Einkommen eine Übernahme der Kosten beim Jugendamt bekommen.

    Hinweise für Koblenz: Kind in KiTa anmelden

    Es ist ein pauschalierter Kostenbeitrag zu leisten. Die Höhe des Kostenbeitrages orientiert sich an Jahreseinkommen, der Anzahl kindergeldberechtigter Kinder im Haushalt und dem Umfang der Betreuungsstunden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In der Regel werden Plätze für Kinder angeboten, die in der Nähe der Kita leben. Es gibt aber auch Unternehmen mit "Betriebs-Kitas" und andere Ausnahme-Möglichkeiten.

    Wer bestimmt, ob ich einen Platz für mein Kind erhalte?

    Ob ein Platz durch die Kita selbst oder das Jugendamt vergeben wird, hängt von den Regelungen vor Ort ab. Das erfahren Sie, wenn Sie einfach nachfragen.

    Was mache ich, wenn ich selbst keinen Platz finde?

    Ihr Jugendamt ist zuständig dafür, Ihnen bei der Platzsuche zu helfen. Die Jugendämter sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, über das Platzangebot und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten.

    Weitere Informationen

    Informationen zu den Rechtsgrundlagen für die Betreuung und den Rechtsanspruch auf Betreuung finden Sie für Rheinland-Pfalz auf dem "Kita-Server" unter https://kita.rlp.de/kita-in-rheinland-pfalz/kita-gesetz/rechtsanspruch-und-beitragsfreiheit . Dort finden Sie auch Kontaktdaten aller Kitas in Rheinland-Pfalz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Stichwörter

    Tagesmutter, KITA, Kiga, Tagespflegeplatz, Krippe, Tagespflegebörse, Kinderbetreuung, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Tagesvater

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de