Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Geburten ab 01.09.2021:
Für Kinder, die ab 01.07.2015 geboren sind, bestehen zwei Möglichkeiten:
Basis-Elterngeld:
Anspruch für beide Elternteile von insgesamt 14 Lebensmonaten ab Geburt. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen, muss ein Elternteil mindestens zwei Lebensmonate Elterngeld beantragen, um einen Anspruch zu haben. Beantragt nur ein Elternteil das Elterngeld, sind höchstens 12 Lebensmonate Beantragung möglich (bei Alleinerziehenden gelten andere Voraussetzungen).
Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate.
Anspruch haben Erwerbstätige, Beamte, Selbständige, Auszubildende, Studierende, Adoptiveltern und erwerbslose Elternteile.
Wer mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Leistungen wie Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, Arbeitgeberzuschuss oder Dienstbezüge (bei Beamten) werden dem Elterngeld angerechnet, für diese Zeiten wird kein Elterngeld gezahlt, die Elterngeldzahlung schließt sich daran.
Elterngeld Plus:
Aus einem Elterngeld(basis)monat werden zwei Elterngeld-Plus-Monate.
Eine Kombination zwischen Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus ist möglich, jedoch müssen Monate nach der Geburt für die Dauer der Mutterschutzfrist, in denen Mutterschaftsgeldleistungen, Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Dienstbezüge (Beamtinnen) gezahlt werden, ausschließlich als Basismonate beantragt werden.
Höhe des Elterngeld Plus:
Elterngeld Plus ersetzt, wie das bisherige Elterngeld auch, das wegfallende Netto-Einkommen zwischen 65 und 67%. Mindestbetrag ist 150,-- Euro, Höchstbetrag 900,- Euro.
Die Höhe des Elterngeld-Plus liegt bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde. Dafür wird für den doppelten Zeitraum gezahlt.
Anspruch haben Erwerbstätige, Beamte, Selbständige, Auszubildende, Studierende, Adoptiveltern und erwerbslose Elternteile.
Wer mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Leistungen wie Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, Arbeitgeberzuschuss oder Dienstbezüge (bei Beamten) werden dem Elterngeld angerechnet, für diese Zeiten wird kein Elterngeld gezahlt, die Elterngeldzahlung schließt sich daran.
Partnerschaftsbonusmonate:
Wenn beide Elternteile 2 bis 4 Monate zwischen 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate.
Mehrlingsgeburten:
Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch pro Geburt und erhalten den Mehrlingszuschlag von 300,-- Euro für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind. Diese Regelung gilt für Geburten ab 01.01.2015.
Antragstellung:
Nach der Geburt erhalten Sie einen Elterngeldantrag im Krankenhaus.
Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Die Bewilligung kann maximal 3 Monate rückwirkend (jedoch frühestens ab Geburt) erfolgen.
Einzureichende Unterlagen:
- Elterngeldantrag *
- Erklärung zum Einkommen*
- Geburtsurkunde des Kindes *
- Steuerbescheid von beiden Elternteilen aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes *
- 12 Verdienstnachweise vor Geburt (bei berufstätigen Müttern vor Mutterschutzfrist) des Kindes
- Elternzeitbescheinigung des Arbeitgebers
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung von Mutterschaftsgeld
- Verdienstnachweis aus der Mutterschutzfrist über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Die mit * gekennzeichneten Unterlagen müssen immer eingereicht werden, die anderen nur von Arbeitnehmern/Innen. Selbständige müssen immer den Steuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes einreichen.
Antragsformulare und weitere Informationen sind auch auf den Seiten des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen abrufbar:
www.mifkjf.rlp.de
www.Elterngeld-plus.de
www.Familienportal.de
Seit dem 08.07.2019 können Mütter und Väter aus Rheinland-Pfalz den Antragsassistenten nutzen!
ElterngeldDigital ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter www.elterngeld-digital.de erreichbar.
Für Fragen zur Nutzung des Antragsassistenten wurde vom BMFSFJ das "Servicetelefon ElterngeldDigital" eingerichtet, das montags bis donnerstags jeweils von 9.00 bis 18.00 Uhr unter 030 / 34047010 erreichbar ist.
Geburten ab 01.09.2021:
Für Kinder, die ab 01.07.2015 geboren sind, bestehen zwei Möglichkeiten:
Basis-Elterngeld:
Anspruch für beide Elternteile von insgesamt 14 Lebensmonaten ab Geburt. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen, muss ein Elternteil mindestens zwei Lebensmonate Elterngeld beantragen, um einen Anspruch zu haben. Beantragt nur ein Elternteil das Elterngeld, sind höchstens 12 Lebensmonate Beantragung möglich (bei Alleinerziehenden gelten andere Voraussetzungen).
Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate.
Anspruch haben Erwerbstätige, Beamte, Selbständige, Auszubildende, Studierende, Adoptiveltern und erwerbslose Elternteile.
Wer mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Leistungen wie Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, Arbeitgeberzuschuss oder Dienstbezüge (bei Beamten) werden dem Elterngeld angerechnet, für diese Zeiten wird kein Elterngeld gezahlt, die Elterngeldzahlung schließt sich daran.
Elterngeld Plus:
Aus einem Elterngeld(basis)monat werden zwei Elterngeld-Plus-Monate.
Eine Kombination zwischen Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus ist möglich, jedoch müssen Monate nach der Geburt für die Dauer der Mutterschutzfrist, in denen Mutterschaftsgeldleistungen, Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Dienstbezüge (Beamtinnen) gezahlt werden, ausschließlich als Basismonate beantragt werden.
Höhe des Elterngeld Plus:
Elterngeld Plus ersetzt, wie das bisherige Elterngeld auch, das wegfallende Netto-Einkommen zwischen 65 und 67%. Mindestbetrag ist 150,-- Euro, Höchstbetrag 900,- Euro.
Die Höhe des Elterngeld-Plus liegt bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde. Dafür wird für den doppelten Zeitraum gezahlt.
Anspruch haben Erwerbstätige, Beamte, Selbständige, Auszubildende, Studierende, Adoptiveltern und erwerbslose Elternteile.
Wer mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Leistungen wie Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, Arbeitgeberzuschuss oder Dienstbezüge (bei Beamten) werden dem Elterngeld angerechnet, für diese Zeiten wird kein Elterngeld gezahlt, die Elterngeldzahlung schließt sich daran.
Partnerschaftsbonusmonate:
Wenn beide Elternteile 2 bis 4 Monate zwischen 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate.
Mehrlingsgeburten:
Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch pro Geburt und erhalten den Mehrlingszuschlag von 300,-- Euro für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind. Diese Regelung gilt für Geburten ab 01.01.2015.
Antragstellung:
Nach der Geburt erhalten Sie einen Elterngeldantrag im Krankenhaus.
Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Die Bewilligung kann maximal 3 Monate rückwirkend (jedoch frühestens ab Geburt) erfolgen.
Einzureichende Unterlagen:
- Elterngeldantrag *
- Erklärung zum Einkommen*
- Geburtsurkunde des Kindes *
- Steuerbescheid von beiden Elternteilen aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes *
- 12 Verdienstnachweise vor Geburt (bei berufstätigen Müttern vor Mutterschutzfrist) des Kindes
- Elternzeitbescheinigung des Arbeitgebers
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung von Mutterschaftsgeld
- Verdienstnachweis aus der Mutterschutzfrist über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Die mit * gekennzeichneten Unterlagen müssen immer eingereicht werden, die anderen nur von Arbeitnehmern/Innen. Selbständige müssen immer den Steuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes einreichen.
Antragsformulare und weitere Informationen sind auch auf den Seiten des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen abrufbar:
www.mifkjf.rlp.de
www.Elterngeld-plus.de
www.Familienportal.de
Seit dem 08.07.2019 können Mütter und Väter aus Rheinland-Pfalz den Antragsassistenten nutzen!
ElterngeldDigital ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter www.elterngeld-digital.de erreichbar.
Für Fragen zur Nutzung des Antragsassistenten wurde vom BMFSFJ das "Servicetelefon ElterngeldDigital" eingerichtet, das montags bis donnerstags jeweils von 9.00 bis 18.00 Uhr unter 030 / 34047010 erreichbar ist.
Online-Dienst
Elterngeld Digital
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständig sind in Rheinland-Pfalz die Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Bundeskasse Trier
Adresse
Hausanschrift
Mit dem Auto
Mit dem Bahn
Bus: Linie: 30
Postanschrift
Postfach 4220
54292 Trier
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Wachenheim a. d. Weinstr.
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße gehört zum Landkreis Bad Dürkheim und umfasst Stadt Wachenheim an der Weinstraße sowie die Ortsgemeinden Ellerstadt, Friedelsheim und Gönnheim.
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr zur Zeit Terminvereinbarung erforderlich
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
E-Mail: info@vg-wachenheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9580-0
Fax: 06322 9580-199
Internet
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Elterngeld (Ref. 43)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( - Terminvereinbarung erforderlich - ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Melzer
Frau Claudia Jünger
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 961-4306
E-Mail: Claudia.Juenger@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-84306
Frau Luisa Böhringer
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Weitere Informationen
- Informationen zum Elterngeld auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Elterngeld-Rechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Unterstützende Institutionen
Weitere Informationen, eine ausführliche Broschüre und der Gesetzestext des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) stehen zum Download auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums bereit. Dort finden Sie auch einen Elterngeldrechner, mit dem Sie die Höhe Ihres Elterngeldanspruchs grob ermitteln können.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz am 21.05.2024
Stichwörter
Basiselterngeld, Parnterschaftsbonusmonate, ElterngeldPlus, Basis Elterngeld, Partnerschaftsbonus, Basis-Elterngeld, Bundeserziehungsgeld, Elterngeld beantragen, Elterngeldantrag, Elternzeit, Partnermonate, Erziehungsgeld