Elterngeld BewilligungOnline erledigen

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

    Beschreibung

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

    Hinweise für Worms: Elterngeld

    Informationen zum Elterngeld

    Ihr Antrag

    Bitte nutzen Sie die unten stehenden Antragsformulare oder füllen Sie den Antrag online auf  www.elterngeld-digital.de aus.

    Beachten Sie bitte bei dem oben stehenden Link auch die Funktion "Elterngeld - Fragen und Antworten" oder die online bereitgestellte Broschüre, die Ihnen wichtige und häufig gestellte Fragen beantwortet. 

    Antragsformulare in Papierform erhalten Sie auch im Klinikum Worms oder im Rathaus im Infokasten vor Zimmer 25 (Erdgeschoss).

    Eine persönliche Abgabe Ihres Antrages ist nicht erforderlich - bitte nutzen Sie den Postweg oder den Briefkasten des Rathauses (grauer Briefkasten, links neben dem Eingang).

    Sollten Sie einen persönlichen Termin zur Beratung für Elterngeld benötigen, können Sie uns gerne eine E-Mail an elterngeld@worms.de senden.

    Unter den oben genannten Rufnummern können Sie uns während den Telefonsprechzeiten erreichen. Diese sind montags und mittwochs von 08:00-12:00 Uhr.

    Bitte beachten Sie:

    Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate möglich. Daher empfiehlt es sich, den Antrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes bei der zuständigen Stelle einzureichen.

    Zudem können Auskünfte über die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes vor Antragstellung leider nicht erteilt werden.

    Varianten des Elterngeldes:

    Als Eltern können Sie Elterngeld beziehen, wenn Sie vorrangig selbst die Betreuung des Kindes übernehmen wollen und deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise maximal 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Beim Bezug können Sie zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen oder diese beiden Leistungsvarianten miteinander kombinieren. Entscheiden Sie sich als Elternpaar zeitgleich in Teilzeit zu arbeiten, können Sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate - den sogenannten "Partnerschaftsbonus" - erhalten.

    Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommens vor der Geburt. Liegt dieses durchschnittliche Einkommen unter 1.000 Euro erhöht sich der Satz auf bis zu 100 %; bei Einkommen über 1.240 Euro vor der Geburt reduziert sich der Satz auf bis zu 65 Prozent. Das Basiselterngeld liegt grundsätzlich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. Wenn während des Bezuges von Elterngeld auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird, verringert sich die Elterngeldleistung entsprechend.

    Das ElterngeldPlus können alle Mütter und Väter nutzen, die ihr Elterngeld länger beziehen möchten: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Das ElterngeldPlus ist besonders auf Eltern ausgerichtet, die während des Bezugs von Elterngeld einer Teilzeitarbeit von max. 32 Wochenstunden nachgehen möchten. Die Höhe des ElterngeldPlus beträgt i. d. R. 50 % des Basiselterngeldes. Es kann bis zur gleichen Höhe aber über den doppelten Zeitraum gezahlt werden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie viel Einkommen Sie während des Elterngeldbezugs erzielen. Das ElterngeldPlus liegt grundsätzlich zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.

    Partnerschaftsbonus kann gezahlt werden, wenn beide Elternteile in mindestens zwei bis vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Sie können frei entscheiden, wann Sie den Partnerschaftsbonus im Rahmen Ihres Elterngeldbezugszeitraums in Anspruch nehmen möchten.

    Auch Alleinerziehende, die in zwei bis vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind, können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

    Bitte beachten: Für Geburten ab dem 01.04.2024 nutzen Sie den neuen Antrag (siehe unten) !

    Online-Dienst

    Elterngeld Digital

    ID: L100039_238048078

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundeskasse Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Dasbachstraße 15

    54292 Trier

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mit dem Bahn
      Linie:
      • Bus: Linie: 30
    • Haltestelle: Mit dem Auto
    Postfachadresse

    Postfach 4

    54292 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0651 14480

    Fax: 0651 14481001

    E-Mail: bk-tr.gzd@zoll.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.10 Kindertagesbetreuung und Familienleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Cosima Berg (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5808

    • Frau Laura Pings (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5811

      Fax: +49 6241 853-5899

    • Frau Kerstin Schönherr (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5809

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Elterngeld - Geburten ab 01.04.2024
    Antrag auf Elterngeld - Geburten bis 31.03.2024
    Arbeitgeberformblatt - Elterngeld
    Datenschutz-Informationen Elterngeld

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
    • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
    • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
    • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

    Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

    Hinweise für Worms: Elterngeld

    Folgende Unterlagen werden grundsätzlich benötigt:

    • Antrag auf Elterngeld 
    • Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Originalausfertigung für die Elterngeldstelle)
    • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. dem Bezug von Mutterschaftsgeld
    • bei Selbstständigen, Gewerbebetreibenden oder Land- und Forstwirten: Einkommenssteuerbescheid des vorherigen abgeschlossenen Kalenderjahres oder falls noch nicht vorhanden, die Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung vom Steuerberater und letzter abgeschlossener Einkommenssteuerbescheid)
    • Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung des kalendertäglichen Mutterschaftsgeldes bzw. die Nachweise über die geleisteten Dienstbezüge
    • Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • Nachweis über Ihre Elternzeit
    • Bei Antragstellern, die nicht deutsche Staatsangehörige sind: Vorlage der Ausweisunterlagen zum Nachweis des Aufenthaltsstatus.

    Sofern weitere Unterlagen benötigt werden, werden wir Ihnen dies nach Prüfung Ihres Antrages mitteilen.

    Ihre ausgefüllten Antragsunterlagen oder auch nachzureichende Unterlagen senden Sie uns bitte über den Postweg oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses zu.

    Fehlende Unterlagen (außer Geburtsurkunden) können gerne auch zeit- und kostensparend per E-Mail an die Adresse elterngeld@worms.de übersandt werden.

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. 
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. 
    • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes  Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.    

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Weitere Informationen, eine ausführliche Broschüre und der Gesetzestext des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) stehen zum Download auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums bereit. Dort finden Sie auch einen Elterngeldrechner, mit dem Sie die Höhe Ihres Elterngeldanspruchs grob ermitteln können.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Stichwörter

    Bundeserziehungsgeld, Basis Elterngeld, Elterngeldantrag, Partnermonate, Basiselterngeld, Basis-Elterngeld, Erziehungsgeld, Elterngeld beantragen, Parnterschaftsbonusmonate, Partnerschaftsbonus, ElterngeldPlus, Elternzeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de