Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Online-Dienst
Elterngeld Digital
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständig sind in Rheinland-Pfalz die Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Elterngeld
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 9 bis 10 Uhr Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Kontakt
Fax: +49 621 504-3600
Kontaktperson
A - Ch
Telefon Festnetz: +49 621 504-3616
Ci - Hi
Telefon Festnetz: +49 621 504-3611
Hi - Ma
Telefon Festnetz: +49 621 504-3641
Mb - Rn
Telefon Festnetz: +49 621 504-2786
Ro - T
Telefon Festnetz: +49 621 504-3605
U - Z
Telefon Festnetz: +49 621 504-3630
Internet
Bundeskasse Trier
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Mit dem Auto
- Haltestelle: Mit dem Bahn
Linie:- Bus: Linie: 30
Postfachadresse
Postfach 4
54292 Trier
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Elterngeld beantragen
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
- 6-seitiger Antrag (Achtung: neue Anträge für Geburten ab 01.09.2021!)
- Erklärung zum Einkommen (jeweils für den beantragenden Elternteil)
- Geburtsurkunde im Original (zur Beantragung von Elterngeld)
- Bestätigung des Arbeitgebers über die Elternzeit (jeweils für den beantragenden Elternteil)
- Bestätigung der Krankenkasse über das gezahlte Mutterschaftsgeld
- Steuerbescheid für das Kalenderjahr vor Geburt des Kindes (wenn bereits erteilt)
- Einzelne Lohnabrechnungen für die 12 Monate vor Geburt des Kindes, bzw. vor Beginn des Mutterschutzes
Ausnahme: bei Selbständigen, Gewerbetreibenden: Einkommensteuerbescheid des Kalenderjahres vor Geburt des Kindes
Unter der Internetseite: www.elterngeld-digital.de können Sie einen online-basierten Antrag ausfüllen, als PDF ausdrucken und unterschrieben per Post an die Elterngeldstelle senden bzw. zu den Öffnungszeiten persönlich (Corona-Regeln beachten) bei der Elterngeldstelle abgeben.
Formulare
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Elterngeld beantragen
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa sechs bis acht Wochen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Weitere Informationen
- Informationen zum Elterngeld auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Elterngeld-Rechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Unterstützende Institutionen
Weitere Informationen, eine ausführliche Broschüre und der Gesetzestext des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) stehen zum Download auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums bereit. Dort finden Sie auch einen Elterngeldrechner, mit dem Sie die Höhe Ihres Elterngeldanspruchs grob ermitteln können.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.05.2024
Stichwörter
Parnterschaftsbonusmonate, Bundeserziehungsgeld, Basis-Elterngeld, Elterngeldantrag, Partnermonate, Basiselterngeld, Erziehungsgeld, ElterngeldPlus, Basis Elterngeld, Elternzeit, Partnerschaftsbonus, Elterngeld beantragen