Elterngeld BewilligungOnline erledigen

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

    Beschreibung

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

    Online-Dienste

    Elterngeld - Einkommenserklärung

    ID: L100039_275939805

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

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    Elterngeld Digital

    ID: L100039_238048078

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundeskasse Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Dasbachstraße 15

    54292 Trier

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mit dem Bahn
      Linie:
      • Bus: Linie: 30
    • Haltestelle: Mit dem Auto
    Postfachadresse

    Postfach 4

    54292 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0651 14480

    Fax: 0651 14481001

    E-Mail: bk-tr.gzd@zoll.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 51 - Familie, Jugend und Soziales

    Beschreibung

    Folgende Abteilungen sind an folgenden Tagen geschlossen:

    Mittwoch:

    - Unterhaltsvorschuss / Elterngeld

    Montag und Mittwoch: 

    - Grundsicherung / Asyl

    - Wohngeld / Wohnraumsicherung 

    - Hilfe zur Pflege stationär

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus (Servicebereich Familie, Jugend und Soziales)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-355

    Fax: 06233 89-15509

    E-Mail: familiejugendundsoziales@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Elterngeldantrag

    Weitere Informationen

    Der Bereich Familie, Jugend und Soziales bietet umfangreiche Dienstleistungen, Hilfestellungen und finanzielle Hilfen vielfältiger Art an. Zum Bereich zählen die Abteilungen Familienbüro, Kinder- und Jugendbüro, Soziale Fachdienste und Soziale Leistungen/Haushalt.  

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Jugendhilfe

    Beschreibung

    Jugendhilfe / Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumayerring 45

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr ist die Jugendhilfe nicht zu erreichen. Die Elterngeldstelle und die Unterhaltsvorschusskasse sind an folgenden Tagen erreichbar: Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr. Montag und Mittwoch ist geschlossen. Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-648

    Fax: 06233 89-15509

    E-Mail: familiejugendundsoziales@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Elterngeldantrag

    Weitere Informationen

    Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft/Beistandschaft, Aufstiegsförderung (Meister-BAföG) Ausbildungsförderung (BAföG), Elterngeld und Unterhaltsvorschuss.

    Sozialer Dienst (u.a. Sozial-, Lebens- und Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe, Familien- und Vormundschaftsgerichtshilfe, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige), Wirtschaftliche Jugendhilfe,  Koordinierungsstelle Kinderschutz

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
    • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
    • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
    • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

    Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. 
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. 
    • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes  Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.    

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Weitere Informationen, eine ausführliche Broschüre und der Gesetzestext des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) stehen zum Download auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums bereit. Dort finden Sie auch einen Elterngeldrechner, mit dem Sie die Höhe Ihres Elterngeldanspruchs grob ermitteln können.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Stichwörter

    Bundeserziehungsgeld, Basis Elterngeld, Elterngeldantrag, Partnermonate, Basiselterngeld, Basis-Elterngeld, Erziehungsgeld, Elterngeld beantragen, Parnterschaftsbonusmonate, Partnerschaftsbonus, ElterngeldPlus, Elternzeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de