Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Hinweise für Trier-Saarburg: Elterngeld beantragen
Beantragung
- kann persönlich oder per Post eingereicht werden (per Fax nicht möglich)
- wichtig: er ist von beiden Elternteilen auszufüllen und zu unterschreiben
- auch wenn nur von einer Person beantragt wird
Änderungen
- wie z. B. Bezugsmonate, Bankverbindung etc. sind schriftlich mitzuteilen
Geschwisterbonus
- der Anspruch auf den Erhöhungsbetrag besteht bei 2 Kindern im Haushalt so lange, bis das ältere Geschwisterkind 3 Jahre alt ist
- bei 3 und mehr Kindern im Haushalt genügt es, wenn mindestens 2 der älteren Geschwisterkinder das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- mit dem Ende des Bezugsmonats, in dem das ältere Geschwisterkind sein 3. bzw. 6. Lebensjahr vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag
Beantragung
- kann persönlich oder per Post eingereicht werden (per Fax nicht möglich)
- wichtig: er ist von beiden Elternteilen auszufüllen und zu unterschreiben
- auch wenn nur von einer Person beantragt wird
Änderungen
- wie z. B. Bezugsmonate, Bankverbindung etc. sind schriftlich mitzuteilen
Geschwisterbonus
- der Anspruch auf den Erhöhungsbetrag besteht bei 2 Kindern im Haushalt so lange, bis das ältere Geschwisterkind 3 Jahre alt ist
- bei 3 und mehr Kindern im Haushalt genügt es, wenn mindestens 2 der älteren Geschwisterkinder das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- mit dem Ende des Bezugsmonats, in dem das ältere Geschwisterkind sein 3. bzw. 6. Lebensjahr vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag
Online-Dienst
Elterngeld Digital
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig sind in Rheinland-Pfalz die Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Jugendamt - Wirtschaftliche HIlfen - Elterngeld
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17611
E-Mail: elterngeld@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 7
Bundeskasse Trier
Adresse
Hausanschrift
Mit dem Auto
Mit dem Bahn
Bus: Linie: 30
Postanschrift
Postfach 4220
54292 Trier
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Hinweise für Trier-Saarburg: Elterngeld beantragen
- Antrag
- Geburtsurkunde und Meldebescheinigung:
- Bescheinigung der Krankenkasse über gezahltes Mutterschaftsgeld
- Bestätigung der Elternzeit durch den Arbeitgeber
- ggfs. Angaben über die Aufnahme einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
- Lohn-/Gehaltsbescheinigungen in Kopie:
- der letzten 12 Monate vor dem Monat in dem der Mutterschutz beginnt, wenn Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht
- ansonsten der letzten 12 Monate vor dem Monat des Geburtsmonats
- bei Selbstständigen, Gewerbebetreibenden oder Land- und Forstwirten:
- Einkommenssteuerbescheid des vorherigen abgeschlossenen Kalenderjahres
- falls noch nicht vorhanden die Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung vom Steuerberater und letzter abgeschlossener Einkommenssteuerbescheid)
ab 2013 zusätzlich Informationen über
- Steuerklasse vor Geburt (Mehrzahl der Monate ist maßgeblich)
- Kirchensteuer
- Sozialversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Antrag
- Geburtsurkunde und Meldebescheinigung:
- Bescheinigung der Krankenkasse über gezahltes Mutterschaftsgeld
- Bestätigung der Elternzeit durch den Arbeitgeber
- ggfs. Angaben über die Aufnahme einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
- Lohn-/Gehaltsbescheinigungen in Kopie:
- der letzten 12 Monate vor dem Monat in dem der Mutterschutz beginnt, wenn Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht
- ansonsten der letzten 12 Monate vor dem Monat des Geburtsmonats
- bei Selbstständigen, Gewerbebetreibenden oder Land- und Forstwirten:
- Einkommenssteuerbescheid des vorherigen abgeschlossenen Kalenderjahres
- falls noch nicht vorhanden die Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung vom Steuerberater und letzter abgeschlossener Einkommenssteuerbescheid)
ab 2013 zusätzlich Informationen über
- Steuerklasse vor Geburt (Mehrzahl der Monate ist maßgeblich)
- Kirchensteuer
- Sozialversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Hinweise für Trier-Saarburg: Elterngeld beantragen
- 8 - 12 Wochen
- 8 - 12 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Weitere Informationen
- Informationen zum Elterngeld auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Elterngeld-Rechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Unterstützende Institutionen
Weitere Informationen, eine ausführliche Broschüre und der Gesetzestext des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) stehen zum Download auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums bereit. Dort finden Sie auch einen Elterngeldrechner, mit dem Sie die Höhe Ihres Elterngeldanspruchs grob ermitteln können.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz am 21.05.2024
Stichwörter
Basiselterngeld, Parnterschaftsbonusmonate, ElterngeldPlus, Basis Elterngeld, Partnerschaftsbonus, Basis-Elterngeld, Bundeserziehungsgeld, Elterngeld beantragen, Elterngeldantrag, Elternzeit, Partnermonate, Erziehungsgeld