Elterngeld Bewilligung

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Sie sind Eltern und wollen vorrangig selbst die Betreuung des Kindes übernehmen und sind deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise nicht mehr als 32 Wochenstunden erwerbstätig? Dann können Sie Elterngeld beantragen.

    Sie sind Eltern und wollen vorrangig selbst die Betreuung des Kindes übernehmen und sind deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise nicht mehr als 32 Wochenstunden erwerbstätig? Dann können Sie Elterngeld beantragen.

    Beschreibung

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Als Eltern können Sie Elterngeld beziehen, wenn Sie vorrangig selbst die Betreuung des Kindes übernehmen wollen und deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise maximal 32 Wochenstunden erwerbstätig sind.

    Partnerschaftsbonus kann gezahlt werden, wenn beide Elternteile in mindestens zwei, höchstens vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sein. 

    Auch Alleinerziehende, die in mindestens zwei, höchstens vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind, können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

    Als Eltern können Sie Elterngeld beziehen, wenn Sie vorrangig selbst die Betreuung des Kindes übernehmen wollen und deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise maximal 32 Wochenstunden erwerbstätig sind.

    Partnerschaftsbonus kann gezahlt werden, wenn beide Elternteile in mindestens zwei, höchstens vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sein. 

    Auch Alleinerziehende, die in mindestens zwei, höchstens vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind, können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

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    Elterngeld Digital

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    Version

    Technisch erstellt am 17.09.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 17.09.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständig sind in Rheinland-Pfalz die Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen.

    Liste der Elterngeldstellen in Rheinland-Pfalz

    Suche der Elterngeldstelle nach Postleitzahl

    Ansprechpartner

    Bundeskasse Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Dasbachstraße 15

    54292 Trier

    Mit dem Auto


    Mit dem Bahn

    Bus: Linie: 30

    Postanschrift

    Postfach 4220

    54292 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0651 14480

    Fax: 0651 14481001

    E-Mail: bk-tr.gzd@zoll.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2018 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 05.03.2020 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Jugend und Familie"

    Adresse

    Hausanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: jugendamt@cochem-zell.de

    Telefon Festnetz: 02671 61-115

    Fax: 02671 61-111

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2018 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Allgemeine Dienste"

    Adresse

    Postanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08.00 - 12:30 Uhr Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr

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    E-Mail: jugendamt@cochem-zell.de

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    Technisch erstellt am 26.11.2018 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
    • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
    • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
    • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

    Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

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    • Geburtsurkunde

    • Einkommensnachweise


    • Geburtsurkunde

    • Einkommensnachweise

    Formulare

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Antrag auf Elterngeld

    Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag zum Einkommen zu unterschreiben.

    Antrag auf Elterngeld

    Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag zum Einkommen zu unterschreiben.

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. 
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. 
    • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes  Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.    

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie

    • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
    • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
    • nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 32 Wochenstunden) ausüben,

    Einkommensgrenze

    Die Grenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Geburten ab dem 01.04.2024 auf 200.000€ und für Geburten ab dem 01.04.2025 auf 175.000€ zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Diese Grenze gilt sowohl für Paare, als auch für Alleinerziehende. 

    Gleichzeitiger Bezug von Elterngeld

    Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld ist nur noch für einen Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich. Elterngeldplus kann weiterhin gleichzeitig zum Bezug von Basiselterngeld oder Elterngeldplus des anderen Elternteils bezogen werden. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten im Sinne des BEEG, bei Kindern, bei denen eine Behinderung (im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) ärztlich festgestellt wird und bei Kindern, die einen Geschwisterbonus auslösen, können beide Elternteile auch weiterhin das Basiselterngeld gleichzeitig beziehen. 

    Sie können den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.

    Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie

    • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
    • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
    • nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 32 Wochenstunden) ausüben,

    Einkommensgrenze

    Die Grenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Geburten ab dem 01.04.2024 auf 200.000€ und für Geburten ab dem 01.04.2025 auf 175.000€ zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Diese Grenze gilt sowohl für Paare, als auch für Alleinerziehende. 

    Gleichzeitiger Bezug von Elterngeld

    Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld ist nur noch für einen Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich. Elterngeldplus kann weiterhin gleichzeitig zum Bezug von Basiselterngeld oder Elterngeldplus des anderen Elternteils bezogen werden. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten im Sinne des BEEG, bei Kindern, bei denen eine Behinderung (im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) ärztlich festgestellt wird und bei Kindern, die einen Geschwisterbonus auslösen, können beide Elternteile auch weiterhin das Basiselterngeld gleichzeitig beziehen. 

    Sie können den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Weitere Informationen, eine ausführliche Broschüre und der Gesetzestext des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) stehen zum Download auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums bereit. Dort finden Sie auch einen Elterngeldrechner, mit dem Sie die Höhe Ihres Elterngeldanspruchs grob ermitteln können.

    Bundesfamilienministerium
     

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz am 21.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Basiselterngeld, Parnterschaftsbonusmonate, ElterngeldPlus, Basis Elterngeld, Partnerschaftsbonus, Basis-Elterngeld, Bundeserziehungsgeld, Elterngeld beantragen, Elterngeldantrag, Elternzeit, Partnermonate, Erziehungsgeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)