Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von PlakatenOnline erledigen

    Plakatierungen

    Sie können unter einigen Voraussetzungen im öffentlichen Raum Plakate anbringen.

    Beschreibung

    Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte,  Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
    Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung,  angebracht werden darf.  Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch  verbessern.

    Folgendes gilt es zu beachten:

    • Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
      • Laternenmasten,
      • Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
      • Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
    • Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
    • Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
    • Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.

    Online-Dienst

    Plakatierungen

    ID: L100039_260717981

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 213 - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Große Himmelsgasse 10

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Montag und Mittwoch nachmittags geschlossen oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 06232 14-2825

    Telefon Festnetz: 06232 14-2480

    E-Mail: strassenverkehr@stadt-speyer.de

    Weitere Informationen

    • Überwachung Ruhender Verkehr
    • Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen
    • Baustellen
    • Verkehrsführung

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Speyer: Plakatierungen

    Über den folgenden Link können Sie Ihr Anliegen direkt online starten:

    Plakatierung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Speyer: Plakatierungen

    Kosten

    Hinweise für Speyer: Plakatierungen

    Die Höhe der jeweiligen Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der o.a. Sondernutzungssatzung.

    Sie beträgt derzeit:

    3

    Werbung

    3.1

    Plakatständer für Speyerer Vereine
    bis 30 Stück


    täglich


    entfällt


    0,00 €

    3.2

    Wahlwerbung entsprechend § 9 derSatzung


    täglich


    entfällt


    0,00 €

    3.3

    Plakatständer pro Stück

    täglich

    entfällt

    1,50 €

    3.4

    Großwerbetafeln pro Stück

    täglich

    entfällt

    3,00 €

    3.5

    Verteilen von Handzetteln

    täglich

    35,00 €

    35,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    öffentlichen Straßen, Transparentwerbung,, Werbeplakat, öffentlicher Raum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de