Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Wenn Sie im öffentlichen Raum werben wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

    Online-Dienste

    Baustelle

    ID: L100039_293822103

    Beschreibung

    Hier können Sie eine geplante Baustelle bei der Straßenverkehrsbehörde digital anmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2024

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Plakatierungen

    ID: L100039_293820599

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2024

    Technisch geändert am 15.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    ID: L100039_293822102

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2024

    Technisch geändert am 15.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Straßenbaubehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 270 - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Himmelsgasse 10

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Montag und Mittwoch nachmittags geschlossen oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehr@stadt-speyer.de

    Telefon Festnetz: 06232 14-2480

    Fax: 06232 14-2825

    Weitere Informationen

    • Überwachung Ruhender Verkehr
    • Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen
    • Baustellen
    • Verkehrsführung

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2024

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)

    Formulare

    Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Über den folgenden Link können Sie Ihr Anliegen direkt online starten:

    Plakatierung

    Über den folgenden Link können Sie Ihr Anliegen direkt online starten:

    Plakatierung

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.

    Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Die Höhe der jeweiligen Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der o.a. Sondernutzungssatzung.

    Sie beträgt derzeit:

    3

    Werbung




    3.1

    Plakatständer für Speyerer Vereine
    bis 30 Stück


    täglich


    entfällt


    0,00 €

    3.2

    Wahlwerbung entsprechend § 9 derSatzung


    täglich


    entfällt


    0,00 €

    3.3

    Plakatständer pro Stück

    täglich

    entfällt

    2,00 €

    3.4

    Großwerbetafeln pro Stück

    täglich

    entfällt

    3,50 €

    3.5

    Verteilen von Handzetteln

    täglich

    35,00 €

    50,00 €

    Die Höhe der jeweiligen Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der o.a. Sondernutzungssatzung.

    Sie beträgt derzeit:

    3

    Werbung




    3.1

    Plakatständer für Speyerer Vereine
    bis 30 Stück


    täglich


    entfällt


    0,00 €

    3.2

    Wahlwerbung entsprechend § 9 derSatzung


    täglich


    entfällt


    0,00 €

    3.3

    Plakatständer pro Stück

    täglich

    entfällt

    2,00 €

    3.4

    Großwerbetafeln pro Stück

    täglich

    entfällt

    3,50 €

    3.5

    Verteilen von Handzetteln

    täglich

    35,00 €

    50,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 11.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2009

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    öffentlichen Straßen, öffentlicher Raum, Transparentwerbung,, Werbeplakat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020