Plakatierungen
Sie können unter einigen Voraussetzungen im öffentlichen Raum Plakate anbringen.
Beschreibung
Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten,
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
- Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
- Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
- Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Online-Dienst
Plakatierungen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Speyer - 213 - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Montag und Mittwoch nachmittags geschlossen oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
- Überwachung Ruhender Verkehr
- Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen
- Baustellen
- Verkehrsführung
Formulare
Hinweise für Speyer: Plakatierungen
Über den folgenden Link können Sie Ihr Anliegen direkt online starten:
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Speyer: Plakatierungen
Link zur Sondernutzungssatzung der Stadt Speyer:
https://www.speyer.de/de/rathaus/verwaltung/ortsrechtssammlung/2.4.12-sondernutzung-2017.pdf?cid=86j
Kosten
Hinweise für Speyer: Plakatierungen
Die Höhe der jeweiligen Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der o.a. Sondernutzungssatzung.
Sie beträgt derzeit:
3
Werbung
3.1
Plakatständer für Speyerer Vereine
bis 30 Stück
täglich
entfällt
0,00 €
3.2
Wahlwerbung entsprechend § 9 derSatzung
täglich
entfällt
0,00 €
3.3
Plakatständer pro Stück
täglich
entfällt
1,50 €
3.4
Großwerbetafeln pro Stück
täglich
entfällt
3,00 €
3.5
Verteilen von Handzetteln
täglich
35,00 €
35,00 €
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
öffentlichen Straßen, Transparentwerbung,, Werbeplakat, öffentlicher Raum