Plakatierungen
Sie können unter einigen Voraussetzungen im öffentlichen Raum Plakate anbringen.
Beschreibung
Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten,
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
- Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
- Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
- Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Online-Dienst
Sondernutzungserlaubnis öffentliche Straßen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) - FG 1.2 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Lindenallee 2
57577 Hamm (Sieg)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Daniel Tjart
Frau Veronika Schwarz
Weitere Informationen
Sachgebiete
- 1.2.1 Bürgerbüro
- 1.2.2 Standesamt, Friedhof
- 1.2.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr, Gewerberecht
- 1.2.4 Wahlen
- 1.2.5 Soziale Angelegenheiten
- 1.2.6 Wirtschaftsförderung, Strukturentwicklung, Breitband, Mobilfunk
- 1.2.7 Generationen
- 1.2.8 Zentrale Bußgeldstelle
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Transparentwerbung,, öffentlichen Straßen, Werbeplakat, öffentlicher Raum