Ladenöffnungszeiten einhalten
Das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz regelt die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen, die eingehalten werden müssen.
Beschreibung
Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz wird die Offenhaltung der Verkaufsstellen an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr zugelassen. Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit die Ladenöffnungszeiten an bis zu acht Tagen im Jahr bis 6 Uhr des folgenden Tages zu erweitern; an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen gilt dies grundsätzlich nur bis 24 Uhr.
Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals müssen die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Pro Jahr dürfen die Gemeinden maximal vier verkaufsoffene Sonntage mit Ladenöffnungszeiten bis zu fünf Stunden freigeben.
Zuständigkeit
Für den Vollzug des Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltungen sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltungen zuständig.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Leiningerland - 3.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Torsten Bachmann
Postanschrift
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-4101
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: torsten.bachmann@vg-l.de
Frau Claudia Bahrdt
Postanschrift
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Hausanschrift
Fax: 06359 8001-8001
Telefon Festnetz: 06359 8001-0
E-Mail: claudia.bahrdt@vg-l.de
Herr Daniel Kreitschmer
Postanschrift
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-4064
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: daniel.kreitschmer@vg-l.de
Herr Jochen Lander
Hausanschrift
Postanschrift
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Fax: 06359 8001-8001
Telefon Festnetz: 06359 8001-4063
E-Mail: jochen.lander@vg-l.de
Herr Andreas Müller
Hausanschrift
Postanschrift
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Fax: 06359 8001-8001
Telefon Festnetz: 06359 8001-4102
E-Mail: andreas.mueller@vg-l.de
Internet
Kosten
Für bestimmte Leistungen werden Gebühren entsprechend der Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
verkaufsoffener Sonntag, Nachtruhe, Arbeitsschutz