Verkehrswert nach BauGB Feststellung

    Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen

    Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder den Wert von Rechten an einem Grundstück wissen möchten, können Sie diesen über ein Verkehrswertgutachten durch einen Gutachterausschuss ermitteln lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder den Wert von Rechten an einem Grundstück wissen möchten, können Sie diesen mit einem Verkehrswertgutachten ermitteln lassen. Diese Ermittlung kann bei dem örtlichen Gutachterausschuss beantragt werden. Daneben wird die Ermittlung auch von privaten Sachverständigen angeboten.

    Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert. Es ist der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

    Die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert ist Aufgabe der Gutachterausschüsse. Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Ein Ausschuss ist jeweils für ein Gebiet (beispielsweise für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt) zuständig. Die Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten, Statiker, Bauingenieure, Steuerberater, etc.).

    Online-Dienste

    Antrag auf Erstattung von Verkehrswertgutachten

    ID: L100039_285974092

    Beschreibung

    Antrag auf Erstattung von Verkehrswertgutachten

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    Antrag auf Verkehrswertgutachten für Behörden und Gerichte

    ID: L100039_285967150

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    Anfrage Antrag auf Verkehrswertgutachten für Behörden und Gerichte

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    Antrag auf Verkehrswertgutachten für Eigentümer und Rechteinhaber

    ID: L100039_285967149

    Beschreibung

    Anfrage Antrag auf Verkehrswertgutachten für Eigentümer und Rechteinhaber

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Hinweise für Trier-Saarburg: Grundstückswerte und Bodenrichtwerte ermitteln

    Zuständigkeit

    • liegt beim Vermessungs- und Katasteramt Westeifel / Mosel

    Ansprechpartner

    Vermessungs-und Katasteramt Westeifel - Mosel

    Adresse

    Hausanschrift

    Mustorstr. 10

    54290 Trier

    Haus B, EG

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 6531 5017-140

    Telefon Festnetz: +49 6531 5017-1143

    Telefon Festnetz: +49 6531 5017-1161

    E-Mail: vermka-wem@vermkv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtensauftrag unterschiedlich und werden in Rücksprache mit Ihnen erfragt.

    Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden:

    • Grundbuchauszug
    • Nachweis über sonstige Rechte und Belastungen
    • Vollmacht des/der Eigentümers/Eigentümerin
    • Brandversicherungsschein
    • Verzeichnis der Miet- und Pachteinnahmen
    • Verzeichnis Betriebskosten
    • Protokolle/Beschlüsse Eigentümerversammlung
    • Nachweis über Investitionen in den letzten 10 Jahren
    • Energieausweis
    • Lageplan
    • Baupläne/Grundrisse.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Ein Verkehrswertgutachten kann jeder Eigentümer oder sonstige Berechtigte an einem Grundstück beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bürger/-innen können bei dem Gutachterausschuss einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine Immobilie stellen.

    • Nach Auftragseingang wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach zu bewertendem Objekt mit Fragen nach Unterlagen auf Sie zukommen.
    • Parallel wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss Ermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen tätigen.
    • Es wird bestimmt, in welcher Zusammensetzung der Gutachterausschuss für dieses Gutachten tätig wird.
    • Es ist stets eine Ortsbesichtigung des Objektes durch den Ausschuss notwendig. Dazu wird ein Termin vereinbart und durchgeführt.
    • Möglicherweise sind danach noch weitere Ermittlungen notwendig.
    • Dann kann der Verkehrswert berechnet und beschlossen werden.
    • Dem/Der Auftraggeber/-in (und dem/der Eigentümer/-in) wird das Gutachten zusammen mit der Kostenrechnung übermittelt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den anderweitig anstehenden gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse beziehungsweise anstehender anderer Gutachten. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen.

    Kosten

    Die Erstellung von Verkehrswertgutachten durch die Gutachterausschüsse ist kostenpflichtig. Es gelten die landesrechtlichen Kostenregelungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Verkehrswert ist nicht bindend für Verkäufer/-innen beziehungsweise Käufer/-innen. Es ist auch möglich, ein Verkehrswertgutachten bei einem privatwirtschaftlich tätigen Sachverständigen zu beauftragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Haus, Stichtag, Verkehrswertermittlung, Wertgutachten, Immobilie, Ortsbesichtigung, Grundstückswert, Verkehrswert, Verkehrswertgutachten, Wertermittlung, Eigentumswohnung, Vergleichswert, Ertragswert, Marktwert (Immobilie), Gutachterausschuss, Gutachten, Gebäudewert, Sachwert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English