Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.
Gewerbemeldedaten:
- Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.
- Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.
Hinweise für Worms: Gewerbezentralregisterauskunft für Privatpersonen
Hier können Sie eine Gewerbezentralregister-Auskunft online beantragen.
Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, soweit sie ihre Person oder den Gewerbetrieb betreffen.
Privatpersonen (natürliche Personen) können die Erteilung der Gewerbezentralregisterauskunft wie folgt beantragen:
- Gewerbezentralregister-Auskunft online beantragen (elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel erforderlich)
- persönlich bei der Stadtverwaltung Worms (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der
- Gewerbezentralregister-Auskunft online beantragen (elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel erforderlich)
- persönlich bei der Stadtverwaltung Worms im Gewerbeamt (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird bei privaten Zwecken (Beleg-Art 1) vom Bundeszentralregister direkt nach Hause geschickt. Im Falle der Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9) wird die Auskunft direkt der Behörde übersandt.
Die Antragstellung erfolgt außer im Online-Verfahren immer persönlich. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen erfolgt die Antragstellung persönlich durch den gesetzlichen Vertreter.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
(0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Hier können Sie eine Gewerbezentralregister-Auskunft online beantragen.
Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, soweit sie ihre Person oder den Gewerbetrieb betreffen.
Privatpersonen (natürliche Personen) können die Erteilung der Gewerbezentralregisterauskunft wie folgt beantragen:
- Gewerbezentralregister-Auskunft online beantragen (elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel erforderlich)
- persönlich bei der Stadtverwaltung Worms (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der
- Gewerbezentralregister-Auskunft online beantragen (elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel erforderlich)
- persönlich bei der Stadtverwaltung Worms im Gewerbeamt (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird bei privaten Zwecken (Beleg-Art 1) vom Bundeszentralregister direkt nach Hause geschickt. Im Falle der Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9) wird die Auskunft direkt der Behörde übersandt.
Die Antragstellung erfolgt außer im Online-Verfahren immer persönlich. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen erfolgt die Antragstellung persönlich durch den gesetzlichen Vertreter.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
(0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Hinweise für Worms: Bürgerservice Außenstelle Horchheim
Alle Dienste des Bürgerservicebüros werden hier in der Außenstelle Horchheim sowie in der Hauptstelle Folzstraße und in drei weiteren Außenstellen angeboten.
(In den Außenstellen KEINE Dienste der Kfz-Zulassungsstelle!)
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Online-Terminvereinbarung hier oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie:
- Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
- Akzeptierte Zahlungsmittel für Bürgerserviceleistungen: EC-Karte
- Einige Anliegen können Sie auch gleich online erledigen (siehe oben).
Folgende Dienstleistungen können Sie in der Außenstelle Horchheim erledigen:
- Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Beglaubigungen
- Bewohnerparkausweise
- Digitale Signatur (Signaturinitiative Rheinland-Pfalz)
- Führungszeugnisse (amtliches Führungszeugnis)
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Meldebescheinigungen
- Melderegisterauskünfte
- Personalausweise
- Reisepass
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Wohnsitz An- und Ummeldung (Ausnahme: Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in der Hauptstelle Folzstraße möglich.)
Online-Dienst
Gewerberegister-Auskunft online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Horchheim
Beschreibung
Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Horchheim angeboten.
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung! Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie: Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
Unsere Öffnungszeiten und Services entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend).
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro
Beschreibung
Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!--> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.
Jetzt gleich online erledigen! Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:
- NEU: Kfz online zulassen, ummelden, abmelden, Halterdaten ändern, Leasingbriefauskunft & Wunschkennzeichen
- weitere Online-Dienste nutzen
Hauptstelle Folzstraße 5 >> Öffnungszeiten siehe oben (Vorsprache nur mit Termin!) Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Unsere 4 Außenstellen:
In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. Es sind nur Kartenzahlungen möglich!
- Neuhausen: Kirchgasse 7, 67547 Worms Frau Erika Guth (Kontaktdaten siehe unten) >> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms Frau Simone Lampe (Kontaktdaten siehe unten) ' >> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Pfeddersheim: Schlossstraße 48, 67551 Worms Frau Stefanie Wetzel Kontaktdaten siehe unten) >> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Horchheim: Alter Marktplatz 1, 67551 Worms Frau Edith Baier (Kontaktdaten siehe unten) >> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0
Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  
Kontakt
E-Mail: buergerservice@worms.de
Fax: +49 6241 853-3799
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte
Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
E-Mail: gewerbe@worms.de
Kontaktperson
Frau Maria Hinrichs
Fax: +49 6241 853-3299
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3201
Internet
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Pfeddersheim
Beschreibung
Bürgerservice
Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Pfeddersheim angeboten.
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie: Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
Unsere Öffnungszeiten finden Sie bei der jeweiligen Dienstleistung (hier unten folgend)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Neuhausen
Beschreibung
Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Neuhausen angeboten.
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung! Online-Terminvereinbarung oder unter (0 62 41) 8 53 - 37 30, - 37 32 und - 37 33
Bitte beachten Sie: Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Bürgerservicebüro Hauptstelle (im Bürgerrathaus Folzstraße).
Unsere Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Dienstleistungen (unten folgend)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Rheindürkheim
Beschreibung
Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Rheindürkheim angeboten.
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!Online-Terminvereinbarung oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie: Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
Unsre Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Hinweise für Worms: Gewerbezentralregisterauskunft für Privatpersonen
Personalausweis oder Reisepass des Antragstellenden
Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen zusätzlich der Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis
Personalausweis oder Reisepass des Antragstellenden
Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen zusätzlich der Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis
Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- ggf. Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Kosten
Hinweise für Worms: Gewerbezentralregisterauskunft für Privatpersonen
13.00 € Gewerbezentralregisterauskunft
13.00 € Gewerbezentralregisterauskunft
Hinweise für Worms: Gewerbeauskünfte
15€ und 30€
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
Gewerberegisterauszug Datenübermittlung, Gewerbemeldedaten, Gewerberegister, Gewerbe, Gewerbekartei, Gewerbeauskunft, Auskunft Gewerberegister, Gewerbeverzeichnis, Gewerberegisterauskunft
Metainformation
- Ursprungsportal: Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ursprungsportal: Gewerbezentralregisterauskunft für Privatpersonen in Worms
- Ursprungsportal: Gewerbezentralregisterauskunft für Privatpersonen in Worms
- Ursprungsportal: Gewerbeauskünfte in Worms
- Ursprungsportal: Bürgerservice Außenstelle Horchheim in Worms