Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Hinweise für Worms: Gewerbezentralregisterauskunft für Privatpersonen

    Hier können Sie eine Gewerbezentralregister-Auskunft online beantragen.

    Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, soweit sie ihre Person oder den Gewerbetrieb betreffen.

    Privatpersonen (natürliche Personen) können die Erteilung der Gewerbezentralregisterauskunft wie folgt beantragen:

    Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der 

    Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird bei privaten Zwecken (Beleg-Art 1) vom Bundeszentralregister direkt nach Hause geschickt. Im Falle der Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9) wird die Auskunft direkt der Behörde übersandt.

    Die Antragstellung erfolgt außer im Online-Verfahren immer persönlich. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen erfolgt die Antragstellung persönlich durch den gesetzlichen Vertreter.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Hier können Sie eine Gewerbezentralregister-Auskunft online beantragen.

    Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, soweit sie ihre Person oder den Gewerbetrieb betreffen.

    Privatpersonen (natürliche Personen) können die Erteilung der Gewerbezentralregisterauskunft wie folgt beantragen:

    Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der 

    Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird bei privaten Zwecken (Beleg-Art 1) vom Bundeszentralregister direkt nach Hause geschickt. Im Falle der Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9) wird die Auskunft direkt der Behörde übersandt.

    Die Antragstellung erfolgt außer im Online-Verfahren immer persönlich. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen erfolgt die Antragstellung persönlich durch den gesetzlichen Vertreter.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Hinweise für Worms: Bürgerservice Außenstelle Horchheim

    Alle Dienste des Bürgerservicebüros werden hier in der Außenstelle Horchheim sowie in der Hauptstelle Folzstraße und in drei weiteren Außenstellen angeboten.

    (In den Außenstellen KEINE Dienste der Kfz-Zulassungsstelle!)

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
    Online-Terminvereinbarung hier oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte beachten Sie:

    • Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros
    • Akzeptierte Zahlungsmittel für Bürgerserviceleistungen: EC-Karte
    • Einige Anliegen können Sie auch gleich online erledigen (siehe oben).

    Folgende Dienstleistungen können Sie in der Außenstelle Horchheim erledigen:

    • Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
    • Abmeldung einer Nebenwohnung
    • Beglaubigungen
    • Bewohnerparkausweise
    • Digitale Signatur (Signaturinitiative Rheinland-Pfalz)
    • Führungszeugnisse (amtliches Führungszeugnis)
    • Gewerbezentralregisterauskunft
    • Meldebescheinigungen
    • Melderegisterauskünfte
    • Personalausweise
    • Reisepass
    • Untersuchungsberechtigungsscheine
    • Wohnsitz An- und Ummeldung (Ausnahme: Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in der Hauptstelle Folzstraße möglich.)

    Online-Dienst

    Gewerberegister-Auskunft online beantragen

    ID: L100039_287603229

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 03.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Horchheim

    Beschreibung

    Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Horchheim angeboten.

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung! Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte beachten Sie: Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

    Unsere Öffnungszeiten und Services entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend).

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Marktplatz 1

    67551 Worms

    Kontakt

    E-Mail: ov-horchheim@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 33180

    Fax: +49 6241 268357

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.08.2024

    Technisch geändert am 21.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!--> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen)       oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen! Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Hauptstelle Folzstraße 5 >> Öffnungszeiten siehe oben (Vorsprache nur mit Termin!) Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Unsere 4 Außenstellen:

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.  Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

    Adresse

    Hausanschrift

    Postanschrift Folzstraße 5

    67547 Worms

    Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2024

    Technisch geändert am 20.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung. Bürgerrathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2024

    Technisch geändert am 21.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Pfeddersheim

    Beschreibung

    Bürgerservice

    Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Pfeddersheim angeboten.

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte beachten Sie: Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

    Unsere Öffnungszeiten finden Sie bei der jeweiligen Dienstleistung (hier unten folgend)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 48

    67551 Worms

    Kontakt

    E-Mail: ov-pfeddersheim@worms.de

    Telefon Festnetz: 06247 246

    Fax: 06247 904951

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 21.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Neuhausen

    Beschreibung

    Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Neuhausen angeboten.

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung! Online-Terminvereinbarung oder unter (0 62 41) 8 53 - 37 30, - 37 32 und - 37 33

    Bitte beachten Sie: Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Bürgerservicebüro Hauptstelle (im Bürgerrathaus Folzstraße).

    Unsere Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Dienstleistungen (unten folgend)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchgasse 7

    67549 Worms

    Kontakt

    E-Mail: ov-neuhausen@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 594417

    Fax: +49 6241 267767

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 21.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Rheindürkheim

    Beschreibung

    Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Rheindürkheim angeboten. 

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!Online-Terminvereinbarung oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte beachten Sie: Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

    Unsre Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend)

    Adresse

    Hausanschrift

    Eduard-Paret-Straße 25

    67550 Worms

    Kontakt

    E-Mail: ov-rheinduerkheim@worms.de

    Telefon Festnetz: 06242 1446

    Fax: 06242 901432

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 21.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Worms: Gewerbezentralregisterauskunft für Privatpersonen

    Personalausweis oder Reisepass des Antragstellenden

    Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen zusätzlich der Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis

    Personalausweis oder Reisepass des Antragstellenden

    Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen zusätzlich der Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - ggf. Widerspruch

    - verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Worms: Gewerbezentralregisterauskunft für Privatpersonen

    13.00 € Gewerbezentralregisterauskunft

    13.00 € Gewerbezentralregisterauskunft

    Hinweise für Worms: Gewerbeauskünfte

    15€ und 30€

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2009

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Gewerberegisterauszug Datenübermittlung, Gewerbemeldedaten, Gewerberegister, Gewerbe, Gewerbekartei, Gewerbeauskunft, Auskunft Gewerberegister, Gewerbeverzeichnis, Gewerberegisterauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020