Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
Beschreibung
Die Errichtung und Änderung insbesondere von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 (das heißt der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, darf im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegen) einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen sowie von gebäudeunabhängigen Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie bedarf keiner Baugenehmigung, wenn
- das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt,
- das Vorhaben den Festsetzungen dieses Bebauungsplans entspricht und
- die Erschließung gesichert ist.
Das gilt unter anderem dann nicht, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Bei Vorhaben wie beispielsweise Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 bis zur Hochhausgrenze, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, wird auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn das Freistellungsverfahren durchgeführt.
Die Bauunterlagen, die von der Bauherrin oder dem Bauherrn und bei Baunterlagen zu Gebäuden einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein müssen, sind bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Welche Bauunterlagen das im Einzelnen sind, ergibt sich aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung.
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Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Prüm - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
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Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Kontakt
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Verbandsgemeinde Prüm - 2.3 Bauaufsicht ( Außenstelle der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt)
Adresse
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54595 Prüm
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Kontaktperson
Claudia Breuer
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Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Telefon Festnetz: +49 6551 943-304
Fax: +49 6551 943-50304
E-Mail: claudia.breuer@vg-pruem.de
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54595 Prüm
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Die der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm seit dem 01.01.2018 obliegende Aufgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird für den Bereich der Verbandsgemeinde Prüm durch Verwaltungspersonal der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm in der Organisationsform einer Außenstelle der Kreisverwaltung ( Amt 06 - Bauen und Umwelt) wahrgenommen.
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen und Umwelt (Amt 06)
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Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen (Fachbereich 06-01)
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Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Bauunterlagen bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung begonnen werden, es sei denn, die Gemeinde erklärt innerhalb dieser Frist, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.01.2023